Israels Selbstverteidigungsrecht : Option Präventivschlag
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Günter Grass kritisiert Israel und dessen Pläne eines präventiven militärischen Eingreifens gegen Teherans Atomprogramm. Niemand kann Staaten das Selbstverteidigungsrecht absprechen. Nur wann und wie kann es völkerrechtlich in Anspruch genommen werden?
Vom „behaupteten Recht auf den Erstschlag“ spricht Günter Grass. Zwar erwägt niemand einen Angriff, der das iranische Volk „auslöschen“ könnte. Aber über die Voraussetzungen eines präventiven militärischen Eingreifens gegen einen als aggressiv angesehenen Staat muss man reden. Kein Land hat nämlich das Recht, freihändig über Interventionen zu entscheiden - so dass es nur noch darauf ankäme, wann die Bedingungen für einen Angriff günstig sind.
Aber jeder Staat hat nach der UN-Charta „im Falle eines bewaffneten Angriffs“das „naturgegebene Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung, bis der Sicherheitsrat die zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen getroffen hat“. Das ist eine Ausnahme vom absoluten Gewaltverbot.
Die andere: Der UN-Sicherheitsrat beschließt Zwangsmaßnahmen, weil er den Weltfrieden oder die internationale Sicherheit bedroht sieht. Nun hat der Sicherheitsrat mit verbindlicher Rechtskraft Iran schon mit zahlreichen Sanktionen bedacht und wegen seines Atomprogramms gemahnt. Aber eben nicht - und das ist auch nicht absehbar - beschlossen, ihn deswegen militärisch anzugreifen.
Freilich kann niemand Israel oder Iran das Selbstverteidigungsrecht absprechen. Die Frage ist nur: Wann und wie kann es in Anspruch genommen werden? Wann liegt ein „bewaffneter Angriff“ vor? Es mutet reichlich akademisch und zynisch an, wenn nahegelegt wird, ein Staat müsse einen Angriff abwarten. Mit dem Satz, es gebe kein Recht auf präventive Selbstverteidigung, kann wohl kaum gemeint sein, dass ein „One-bomb state“ wie Israel einen Atomschlag hinnehmen müsste. Dann bliebe von seinem naturgegebenen Recht nicht mehr viel.
Das Beispiel Israel
Israel, das schon mehrere Kriege um seine Existenz geführt hat, ist immer wieder militärisch eingeschritten, um Schlimmerem vorzubeugen - und musste sich dafür immer wieder Kritik anhören. Aber nicht nur. Leichter als heute war die Lage einzuschätzen, als Israel im Sechstagekrieg präventiv zuschlug. Es handelte sich um einen konventionellen Krieg, in dem sich Mobilmachung und Aufmarsch deutlicher abzeichnen als heute ein Raketenprogramm. Die israelische Luftwaffe zerstörte ferner am Pfingstsonntag 1981 ein irakisches Atomversuchszentrum bei Bagdad. Die Begründung dafür klingt heute noch aktuell: Man habe „aus absolut sicherer Quelle“ erfahren, dass die Anlage trotz aller Verschleierung für den Bau von Atombomben bestimmt sei, die gegen Israel eingesetzt werden sollten. „Die Gefahr für das israelische Volk liegt auf der Hand.“ Israel kritisierte indirekt auch Frankreich und Italien, die das irakische Atomprogramm unterstützt hätten.
Die Bundesregierung zeigte sich damals bestürzt - nicht über das irakische Atomprogramm, sondern über den israelischen Angriff. Er habe die Gefahr einer weiteren Eskalation der ohnehin gefährlichen Lage im Nahen Osten heraufbeschworen. Auch der UN-Sicherheitsrat verurteilte den israelischen Angriff einstimmig als „Verletzung der Charta der Vereinten Nationen und der internationalen Verhaltensnormen“. Die Entschließung fordert Israel auf, „sich in Zukunft derartiger Akte oder ihrer Androhung zu enthalten“. In Washington fragte man damals, was geschähe, wenn etwa Pakistan auf diese Weise gegen Indien vorginge.