https://www.faz.net/aktuell/politik/staat-und-recht/im-poker-um-brexit-referendum-hat-eu-die-besseren-karten-14349624.html

Gastartikel: Brexit : Im Brexit-Poker hat die EU die besseren Karten

  • -Aktualisiert am

Was in den Verhandlungen zum Brexit mit Großbritannien zu beachten ist: Die Union muss sich auf Handel und Sicherheit konzentrieren.

          3 Min.

          „Brexit heißt Brexit“ verkündete die neue britische Premierministerin Theresa May. Ein zweites Referendum oder Neuwahlen soll es nicht geben. Am Horizont steht ein Verhandlungs-Poker über den Austritt. Allerdings ist unklar, ob und wann die britische Regierung der EU ihre Austrittsabsicht nach Artikel 50 EUV mitteilt. Damit würde sie eine zweijährige Verhandlungsfrist für ein Austrittsabkommen in Gang setzen. Dieses bedarf der Zustimmung des Europäischen Parlaments und einer qualifizierten Mehrheit im Rat. Gegen den Willen Deutschlands und Frankreichs ist das praktisch ausgeschlossen. Für die Verhandlungsmacht in den Gesprächen ist entscheidend, für wen eine Nichteinigung weniger schädlich wäre. Kommt binnen zwei Jahren kein Abkommen zustande und einigen sich die Parteien nicht auf eine Fristverlängerung, scheidet das Vereinigte Königreich ohne weiteres aus der EU aus - Brexit „pure and simple“ (Oscar Wilde).

          Für die Briten wäre das zumindest wirtschaftlich ein Desaster. Das Land gewönne zwar staatliche Souveränität - vor allem bezüglich der Einwanderung - zurück. Es verlöre aber den Zugang zum Binnenmarkt. Es überrascht deshalb nicht, dass May und ihr Brexit-Minister Davis mit der Austrittserklärung jedenfalls bis 2017 warten wollen. Am liebsten würden sie diese erst abgeben, wenn das Austrittsabkommen ausverhandelt ist. Gleichzeitig plant Davis, mit wichtigen Drittstaaten wie den Vereinigten Staaten, China, Australien und Indien Handelsabkommen unter Dach und Fach zu bringen, bevor man die EU verlässt. Dass das gegen EU-Recht verstößt, spielt für ihn dabei offenbar keine Rolle.

          Die EU und Deutschland haben andere Verhandlungsinteressen. Für sie ist es wichtig, keinem austrittswilligen Land Vorzüge ähnlich denen einer Mitgliedschaft ohne annähernd gleiche Pflichten einzuräumen. Gleichzeitig ist es für sie strategisch von Vorteil, die Verhandlungen im Schatten eines Austrittsszenarios zu führen, dessen genaue Konsequenzen der Verhandlungspartner nicht kennt. Instinktiv richtig haben deshalb wichtige EU-Vertreter, die Außenminister der Gründerstaaten und vor allem Kanzlerin Merkel erklärt, erst nach einer Austrittserklärung verhandeln zu wollen. Diese Linie sollten die EU und Deutschland beibehalten. Sie verhindert, dass man sich einem Taktieren des Verhandlungspartners über das Ob und Wie eines Brexits ausliefert.

          Verhandelte die EU demgegenüber im Schatten eines nicht erklärten Austritts, kann sie diese Verhandlungen zwar jederzeit abbrechen. Sie gäbe dem Land jedoch einen Trumpf in die Hand: die Austrittsmodalitäten auszuloten, notfalls eine Rolle rückwärts zu machen und in der EU zu verbleiben und gleichzeitig wichtige EU-Entscheidungen jedenfalls zu erschweren. Sinnvoll wäre dieses Vorgehen für die EU und Deutschland nur dann, wenn man das Interesse an einem Verbleib Großbritanniens in der Union politisch so hoch gewichtet, dass man dem Land diese Option längst möglich offenhalten möchte - wobei aber auch eine Austrittserklärung nach Artikel 50 wohl zurückgenommen werden kann.

          Weitere Themen

          Topmeldungen

          Recep Tayyip Erdogan bei einer Rede vor Abgeordneten seiner Partei AKP im türkischen Parlament in der vergangenen Woche

          Brief aus Istanbul : Erdoğans neue Freunde von der Hizbullah

          Um seine Macht zu erhalten, sucht der türkische Staatspräsident die Nähe ehemaliger Terroristen: Die HÜDA-PAR ist der politische Arm der Terrororganisation Hizbullah, die in der Türkei brutale Morde verübte.

          Newsletter

          Immer auf dem Laufenden Sie haben Post! Die wichtigsten Nachrichten direkt in Ihre Mailbox. Sie können bis zu 5 Newsletter gleichzeitig auswählen Es ist ein Fehler aufgetreten. Bitte versuchen Sie es erneut.
          Vielen Dank für Ihr Interesse an den F.A.Z.-Newslettern. Sie erhalten in wenigen Minuten eine E-Mail, um Ihre Newsletterbestellung zu bestätigen.