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Gastbeitrag : Schutzlos allein

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Bild: F.A.Z.-Greser&Lenz

Der Staat ist mehr als eine Agentur zur Verwirklichung von Ansprüchen. So entschied das Bundesverfassungsgericht im Fall „Schleyer“ 1977: „Das Grundgesetz begründet eine Schutzpflicht nicht nur gegenüber dem Einzelnen, sondern auch gegenüber der Gesamtheit aller Bürger.“

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          Der Staat ist mehr als eine Agentur zur Verwirklichung von Ansprüchen. So entschied das Bundesverfassungsgericht im Fall „Schleyer“ 1977: „Das Grundgesetz begründet eine Schutzpflicht nicht nur gegenüber dem Einzelnen, sondern auch gegenüber der Gesamtheit aller Bürger.“

          „Das Menschenbild des Grundgesetzes ist nicht das eines isolierten souveränen Individuums; das Grundgesetz hat vielmehr die Spannung Individuum-Gemeinschaft im Sinne der Gemeinschaftsbezogenheit und Gemeinschaftsgebundenheit der Person entschieden, ohne dabei ihren Eigenwert anzutasten“, entschied das Bundesverfassungsgericht mit einer seither oft - in letzter Zeit jedoch nicht mehr so häufig - zitierten Wendung im Jahre 1954.

          Seit den 1960er Jahren beginnt unter Federführung der Rechtswissenschaft eine schrittweise Umorientierung im Rechtsdenken. So versucht eine einflussreiche Gruppe jüngerer Staatsrechtslehrer seit geraumer Zeit, den Staatsbegriff Hans Kelsens in der heutigen Rechtpraxis zu verankern. Nach dieser Lehre existiert der Staat als solcher gar nicht, er ist nur der Inbegriff aller Rechtsnormen. Kelsens Auffassung begeistert vor allem die, die davon träumen, die Bundesrepublik lieber heute als morgen als untergeordneten Gliedstaat in einen europäischen Bundesstaat einzubringen: Denn die entgegenstehende Karlsruher Maastricht- und Lissabon-Rechtsprechung wirkt im Lichte der Kelsenschen Lehren wie eine juristische Wahnidee.

          Absoluter Gegenpol hierzu ist die hergebrachte Auffassung von einer vorgegebenen staatlichen Schicksalsgemeinschaft. Über diese schütteln viele ohne näheres Hinsehen den Kopf. Aber dass an dieser Idee auch heute noch etwas dran sein muss, merkt man, wenn man sich mit dem Sozialrecht befasst - heute keine ganz unwichtige Rechtsmaterie: Einer für alle, alle für einen. Auch heute noch. Und dass die Deutschen als Volk das 20. Jahrhundert überhaupt überstanden haben, liegt auch daran, dass früher die Idee der Schicksals- und Einstandsgemeinschaft jedermann selbstverständlich war. Heute könnten wohl kaum, trotz des ungleich größeren Wohlstandes, 16 Millionen Flüchtlinge eingegliedert werden. Fortschritt? Wie dem auch sei: Herrschend ist wohl die liberale Staatstheorie, die sich den Staat mit Hobbes und Locke als Vertrag vorstellt und die Rechtsordnung mithin als Inbegriff aller Individualansprüche. Der Staat existiert, aber er ist nichts als eine Grundrechtsverwirklichungsagentur. Es gilt nicht die reine Rechtslehre Kelsens, sondern eher ein reines Anspruchsdenken.

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