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Gastbeitrag : Belohnen statt Entschädigen

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Wie man mehr Akzeptanz für Großprojekte schafft

          2 Min.

          Ob Stromtrassen, Windräder oder Umgehungsstraßen: Solche Vorhaben stoßen häufig auf Widerstand der betroffenen Bürger. Die Konflikte verlängern Planung und Realisierung der Projekte oft erheblich. Wie kann es besser gehen? Gesellschaftlich sinnvolle Projekte sind nicht selten mit Nachteilen für den Einzelnen verbunden. So gehen Infrastrukturmaßnahmen nahezu regelmäßig einher mit der Inanspruchnahme von Grundeigentum Privater durch den Staat. Einer solchen staatlichen Maßnahme sind von der Verfassung enge Grenzen gezogen. Sie ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig und bedarf eines Gesetzes, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Mit dem Merkmal der „Entschädigung“ wird zugleich ein Begriff eingeführt, der im Zusammenhang mit der Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Enteignung und des Ausgleichsanspruchs im Sinne der Verfassung nicht zur Disposition steht.

          Was meint „Entschädigung“? Schon der Wortsinn weist deutlich in die Richtung, dass es um den Ausgleich eines durch die Enteignung bewirkten Schadens geht. Die Entschädigung ist auf einen Wertschutz gerichtet. Mit ihr soll im Kern ein Zustand wiederhergestellt werden, der ohne den Eingriff in das Eigentum gegeben wäre. Mögliche mit dem Eigentum verbundene Gewinnerwartungen werden ohnehin nicht ausgeglichen. Der Begriff „Entschädigung“ ist auf diesen Inhalt festgelegt. Er vermittelt den Eindruck, dass die Inanspruchnahme des Einzelnen durch Enteignung und damit „zum Wohle der Allgemeinheit“ stets mit einem Nachteil verbunden ist. Damit rückt der „Nachteil“ in den Fokus der persönlichen und gesellschaftlichen Wahrnehmung.

          Vergegenwärtigt man sich, welchen enormen Aufwand Industrie, Werbefachleute und Meinungsforscher heute treiben, um den Namen eines Produkts – vom Auto bis zur Zahnpasta – an die Gefühlswelt ihrer Zielgruppe anzupassen, stellt sich die Frage, warum solche Aspekte etwa bei Infrastrukturprojekten außen vor bleiben können. Ist die undifferenzierte und uneingeschränkte Verwendung des eher negativ aufgeladenen Begriffs „Entschädigung“ in diesem Zusammenhang zeitgemäß und vor allem zielführend? Wäre nicht ein grundlegender Perspektivwechsel nützlich? Wie kann man – anstatt Nachteile zu betonen – zu einem positiven Verständnis kommen, um die Akzeptanz von Infrastrukturprojekten zu fördern? Wie wäre es, wenn Betroffene nicht wie bisher stets für einen erlittenen Nachteil „entschädigt“, sondern für den der Gesellschaft erwiesenen Dienst „belohnt“ würden? Alle Erfahrungen zeigen, dass für die Einschätzung, ein gewährter Ausgleich sei angemessen, nicht nur materielle, sondern auch emotionale Aspekte wichtig sind. Dem würde die Verwendung des Begriffs „Belohnung“ Rechnung tragen. Denn dieser drückt eine gesellschaftliche Wertschätzung aus.

          Eine repräsentative Befragung von 1000 Menschen kam zu dem Ergebnis, dass 82 Prozent der Teilnehmer meinen, ein echter Bonus für die Betroffenen wäre gut für die Akzeptanz von Projekten. Freilich ist für diese Akzeptanzförderung nur Raum im Vorfeld des – wie gezeigt – auch terminologisch bestimmten Bereichs der „Enteignung“ im Sinne der Verfassung. Das mindert aber nicht ihre Bedeutung.

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