Das Ausmaß „legaler“ Hassrede ist weiterhin fraglich
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Der Menüpunkt „Datenschutz“ auf dem Display eines iPhones Bild: dpa
Die Internetgiganten müssen reguliert werden. Es geht nicht nur um Datenschutz und Märkte. Die demokratische Öffentlichkeit steht auf dem Spiel.
Vor bald 60 Jahren verbot das Bundesverfassungsgericht Konrad Adenauer, die Deutschland-Fernseh-GmbH zu gründen. Dem Kanzler schwebte ein privater Rundfunkveranstalter in staatlicher Trägerschaft vor. Noch den Volksempfänger im Ohr, urteilte Karlsruhe, der Rundfunk dürfe weder dem Staat noch einer gesellschaftlichen Gruppe ausgeliefert werden und deshalb dürfe der Staat nicht Rundfunkveranstalter sein. Das weise Urteil des damals noch jungen Gerichts ist bis heute ein Grundpfeiler unserer Medienverfassung, und es schützt die Demokratie vor Übergriffen per Rundfunk, sowohl durch den Staat als auch durch übermächtige Private. Der der Freiheit dienende Rundfunk ist seitdem von Staats wegen regulatorisch in einer „positiven Ordnung“ eingehegt und eine Stütze der Demokratie.
Fast 60 Jahre später erleben wir wieder Gefährdungen der demokratischen Öffentlichkeit. Diesmal drohen sie von Medienintermediären wie Facebook oder Twitter. In den Vereinigten Staaten konnte und kann der amtierende Präsident, der bei Facebook zwei Monate vor dem Ende seiner Amtszeit nur noch als „Kandidat für ein politisches Amt“ firmiert, über soziale Medien und vor allem über Twitter zur Weltöffentlichkeit sprechen. Weil das in einem von Staats wegen nicht eingefassten weltweiten Kommunikationsraum jeder so kann wie in einer Eckkneipe, ließen ihn Anbieter sozialer Netzwerke im Rahmen der Meinungsfreiheit jahrelang gewähren. Aktuell kommentieren sie zahlreiche seiner Posts als fragwürdige Falschnachrichten und geben selbst kuratierte Lesehinweise zu alternativen Inhalten. Damit wird deutlich: Wer weltweit Kommunikationsräume sowohl durch die Programmierung von Algorithmen als auch durch offene Eingriffe organisiert, sollte dies nicht unreguliert tun.
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