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Buch von Thomas Darnstädt : „Nichts als ein schlechtes Gefühl“ - Wenn die Justiz irrt

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Thomas Darnstädts Buch über Justizirrtümer im Strafprozess ist kenntnisreich und gehört auf die Liste der Literaturempfehlungen für Studenten des Rechts.

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          Es ist zu befürchten, dass auch Thomas Darnstädt sein Beruf vorgehalten wird. Sein Buch über Justizirrtümer im Strafprozess ist kenntnisreich und gehört auf die Liste der Literaturempfehlungen für Studenten des Rechts (“Der Richter und sein Opfer. Wenn die Justiz sich irrt“. München 2013). Als Jurist weiß er, wovon er schreibt. Aber Darnstädt arbeitet nicht als Richter, sondern als Journalist bei der Zeitschrift „Der Spiegel“. Und Journalisten sind, wenn sie sich mit Urteilen kritisch auseinandersetzen, bei manchen Richtern nicht beliebt. Schnell ist der Vorwurf bei der Hand, sie ließen es an Respekt vor der richterlichen Unabhängigkeit fehlen. Jüngstes Beispiel ist der Fall des Psychiatriepatienten Gustl Mollath. Eine schlimme „Mode“ sei es geworden, Urteile und Richter öffentlich zu schelten.

          Das Missverständnis könnte nicht größer und nicht erschreckender sein: Es ist keine Mode, sondern schiere Notwendigkeit, dass über das Tun von Richtern öffentlich debattiert wird. Gerade weil Darnstädt aufzeigt, wie schwer die Aufgabe oft ist, Recht zu sprechen - und wie notwendig der Blick von außen ist. Sollte es im Fall Mollath nur den Richtern der nächsten Instanz, die korrigierend eingegriffen haben, vorbehalten sein, zu beanstanden, dass in dem Beschluss, mit dem die Wiederaufnahme abgelehnt wurde, die Wahrheit verzerrt wurde? Muss es nicht wieder und wieder gesagt, geschrieben, gesendet werden, dass in einem internen Bankbericht, in dem Mollaths Vorwürfe der Schwarzgeldschiebereien geprüft wurden, nicht nur Verstöße gegen bloße Bankvorschriften, sondern gegen die Abgabenordnung, das Geldwäschegesetz und das Wertpapierhandelsgesetz bejaht wurden? Dass die Diagnose, Mollath leide unter dem Wahn, von Schwarzgeldschiebern verfolgt zu werden, mit einem dicken Fragezeichen zu versehen ist?

          Darnstädt referiert beklemmende Fälle wie den der Mitglieder der Familie Rupp, die rechtskräftig verurteilt worden waren, weil sie den Vater, einen Landwirt, ermordet, zerteilt und den Hofhunden zum Fraß vorgeworfen hätten. Als nach vier Jahren ein Auto an einer Staustufe der Donau angeschwemmt wurde, samt der skelettierten Leiche des Landwirts, sah das Landgericht Landshut „in Zusammenschau aller Umstände“ keinen Grund für eine Wiederaufnahme. Das Urteil, in dem als Ergebnis auch noch festgehalten worden war, dass die Familie das Auto des Landwirts nach dessen Tötung habe verschrotten lassen, sollte Bestand haben; erst die nächste Instanz ordnete eine Wiederaufnahme an. Manche Richter mögen das Fazit Darnstädts in diesem Fall - „Die Wahrheit, wenn sie der Justiz nicht gelegen kommt, hat keine Chance“ - für eine typische journalistische Wertung halten. Sie haben recht: Augenfälliger als bei Darnstädt kann nicht werden, wie wichtig gerade der Blick der Öffentlichkeit auf die Strafjustiz ist.

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