Briefwahl :
Wählen gehen - öffentliche Angelegenheit des ganzen Volkes

Von Rolf Gröschner
Lesezeit: 5 Min.
Wer seinen Stimmzettel für die Bundestagswahl zu Hause ausfüllen will, muss das nicht mehr begründen - das ist verfassungsrechtlich zweifelhaft.

Am 22. September wird der Bundestag neu gewählt. Briefwahl braucht nur beantragt, aber nicht begründet zu werden. Wer keine Lust hat, am Wahlsonntag aus dem Haus zu gehen, darf seinen Stimmzettel daheim ausfüllen. In kritischer Distanz zu dieser 2008 geschaffenen Wahlmöglichkeit wird sie hier „unbegründete Briefwahl“ genannt. Vorher hatte es in vierzehn Parlamentswahlen auf Bundesebene (zwischen 1957 und 2005) nur die Möglichkeit eines auf Hinderungsgründe gestützten Briefwahlantrags gegeben. Aufgrund des unveränderten Antragserfordernisses glaubten die Gesetzesinitiatoren der großen Koalition, eine Veränderung des Verhältnisses von Brief- und Urnenwahl sei „nicht zu erwarten“.

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