Universitäten : Geldspritze mitten ins Herz
- -Aktualisiert am
Johanna Wanka: „Mit der Grundgesetzänderung eröffnen wir den Hochschulen in Deutschland beste Aussichten“ Bild: dpa
Gute Nachrichten für das deutsche Wissenschaftssystem. Der Bund kann künftig Universitäten einfacher und unabhängig von den Kassen der Länder finanzieren.
Die deutschen Universitäten können aufatmen, denn das Kooperationsverbot des Grundgesetzes für die Wissenschaft wird künftigen Finanzierungen durch den Bund nicht mehr im Wege stehen. Am Freitag hat auch der Bundesrat dem Gesetzesvorschlag der großen Koalition zugestimmt, der nur zustande gekommen war, weil die Länder im Gegenzug die Bafög-Millionen mehr oder weniger zur freien Verfügung erhalten haben. Zwar sollen sie das Geld in die Hochschulen und Schulen stecken, doch zwingen kann sie der Bund dazu nicht. Grüne und SPD hätten die Kooperation auch gern auf den Schulbereich ausgeweitet, doch dagegen haben sich die Unionsparteien gesträubt.

Politische Korrespondentin in Berlin, zuständig für die „Bildungswelten“.
Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU) sprach von einer Zäsur für das deutsche Wissenschaftssystem. „Mit der Grundgesetzänderung eröffnen wir den Hochschulen in Deutschland beste Aussichten“, weil Bund und Länder jetzt dauerhaft und nicht nur zeitlich befristet kooperieren könnten. Programme wie die Exzellenzinitiative könnten künftig längerfristig angelegt werden, auch die Kooperationen von Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen könnten profitieren.
Denkbar wäre, dass der Bund künftig einige überregional bedeutsame Zentren langfristig finanziert. Bundesuniversitäten werden das gewiss nicht sein, wie Wanka am Freitag noch einmal in Berlin versicherte, aber es könnten besonders forschungsstarke Standorte sein, die dann jährlich mehrere Millionen vom Bund bekämen und von den klammen Kassen der Länder unabhängiger würden.
„Herzstück des deutschen Wissenschaftssystems“
Der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion Michael Kretschmer stellte nach dem Beschluss des Bundesrats fest, dass der Bund noch nie so viele Einflussmöglichkeiten in der Hochschul- und Forschungspolitik hatte. Die besondere Errungenschaft der Neuerung sieht Kretschmer darin, dass der Bund künftig nicht nur außeruniversitäre Forschungseinrichtungen fördern kann, sondern seine Gelder direkt in das „Herzstück des deutschen Wissenschaftssystems“, die Universitäten leiten kann.
„Jetzt können wir mit den Ländern eine gemeinsame Initiative zu den kleinen Fächern starten, um diese wichtigen Kompetenzen über Hochschul- und Ländergrenzen hinweg zu erhalten und zu verbinden.“ Kretschmer denkt dabei an seltene, häufig nur noch an einem oder wenigen Standorten vertretene Fächer, die vom Aussterben bedroht sind.
Der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz, Horst Hippler, bezeichnete die Lockerung des Kooperationsverbots als „Sieg der Vernunft“. Wegen der bisher nur punktuellen Förderung wie im Hochschulpakt sei es den Hochschulen nicht möglich gewesen, mittel- und langfristig zu planen und zu entscheiden. Hippler forderte Bund und Länder auf, die neuen verfassungsrechtlichen Möglichkeiten jetzt auch voll zu nutzen.
Die Hochschulrektoren wollten darauf dringen, dass Länder und Bund die Renovierung und den Bau von Räumen für Lehre und Forschung, die Modernisierung der Infrastruktur vor allem in der Informationstechnik und die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses durch eine Aufstockung der Professuren und Stellen im Mittelbau gemeinsam angingen. Ob diese Aufgaben nachhaltig gelöst würden, bestimme die Perspektiven Hunderttausender Studenten und Tausender von Nachwuchswissenschaftler, sagte Hippler.
Auch Bafög wird vom Bund übernommen
Zugestimmt hat der Bundesrat auch der Novellierung des Bafög. Der Bund wird das Bafög vom 1. Januar kommenden Jahres an vollständig übernehmen und entlastet die Länder dadurch dauerhaft um etwa 1,2 Milliarden Euro. Die Bedarfssätze und Freibeträge werden angehoben, so dass sich der Kreis der Bafög-Empfänger um 110000 Studenten und Schüler erweitert. Vom August 2015 an wird auch der Übergang in der Förderung zwischen Bachelor- und Masterstudium leichter, außerdem gibt es höhere Abschläge, wenn die Bearbeitung eines Erstantrags sehr lange dauert, was viele Familien bisher in die Bredouille brachte, weil sie das Geld vorstrecken mussten, bis das Bafög endlich gezahlt wurde.