Spielwiese Internet : Der Jugendschutz hat keine Lobby
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Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag ist bereits zwölf Jahre alt – damals waren Schüler noch nicht rund um die Uhr online Bild: picture alliance / ANP XTRA
Viele Eltern kennen das Problem: Wie kann ich mein Kind vor Gefahren im Internet schützen? Doch bei Politikern findet der Jugendschutz kein Gehör – und seit langem dümpelt ein veralteter Staatsvertrag vor sich hin.
Das Wort ist ein Ungetüm, aber dahinter verbirgt sich eine wichtige Sache. Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag ist dafür da, Kinder und Jugendliche vor Angeboten im Fernsehen und im Internet zu schützen, die ihre Entwicklung beeinträchtigen. Auf Nicht-Juristendeutsch heißt das: die ihnen schaden, sie überfordern, ihnen Angst machen oder sie schlecht schlafen lassen. Meist geht es dabei um Darstellungen von Gewalt oder Sex. Und um das Reden darüber, das Chatten, das Posten von Fotos, das Hochladen von Filmen. Wer Kinder hat, die regelmäßig im Netz sind, wird sich spätestens jetzt fragen, warum er von diesem tollen Staatsvertrag im Alltag so wenig merkt. Und genau da liegt das Problem. Denn der Rechtstext ist von 2002. Das ist zwölf Jahre her – im Zeitalter des Internets eine Ewigkeit. Damals gab es noch kein Facebook, und Chatrooms für Kinder gab es auch noch nicht. Heute sind viele Kinder in diesen sozialen Netzwerken unterwegs. Die Gefahren, die dort lauern, sind durch den Staatsvertrag aber nicht abgedeckt.
Die zuständige Rundfunkkommission der Länder macht jetzt, schon zum zweiten Mal, einen zaghaften Versuch, den Staatsvertrag zu überarbeiten. Betonung auf zaghaft, vor einer echten Reform schrecken die Verantwortlichen zurück. Das liegt an der Macht der Internetkonzerne und der „Netzgemeinde“ – eine unheilvolle Allianz.
Im Fernsehen ist der Jugendmedienschutz halbwegs geregelt: durch die Sendezeiten. Angebote, die Kindern unter 16 Jahren schaden können, dürfen zum Beispiel erst nach 22 Uhr laufen. Die Sender orientieren sich an den Vorgaben der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK). Zwar empfinden viele Eltern deren Freigaben als zu lax oder halten angeblich für Zwölfjährige geeignete „Tatort“-Folgen um 20:15 Uhr für grenzwertig. Aber immerhin gibt es hier Richtwerte, die Kindern gegenüber auch klar kommuniziert werden können: Nach einer bestimmten Uhrzeit wird nicht mehr ferngesehen.
Der Aufschrei der „Netzgemeinde“
Im Internet ist das komplizierter, die Sendezeit zu beschränken wäre Unsinn. Schon jetzt haben Anbieter die Pflicht, dafür zu sorgen, dass Kinder Angebote „üblicherweise nicht wahrnehmen“, wenn diese Angebote die kindliche Entwicklung stören könnten. So steht es im Staatsvertrag von 2002. Sie müssen durch „technische oder sonstige Mittel“ verhindern oder es „wesentlich erschweren“, dass Kinder sich schädliche Dinge anschauen. Wer zum Beispiel eine Homepage mit sexuellen Inhalten betreibt, kann den Personalausweis prüfen, bevor er einen Nutzer mit einem Passwort auf seine Seite lässt.
Aber es gibt eben nicht nur das Fernsehen und mehr oder weniger statische Homepages. Sondern auch jene Plattformen im Internet, auf die jeder etwas zu jedem Thema stellen kann. Wie der Anbieter da seiner Jugendschutz-Pflicht genügen soll, ist nicht geregelt. Und so gibt es auch keine Handhabe für Sanktionen, falls jemand Dinge in einem sozialen Netzwerk postet, die Kinder erschrecken, verstören, seelisch verletzen. Das war Jugendschützern und Juristen schon 2010 aufgefallen. Und so entwickelten sie die Idee, Alterskennzeichnungen für das Internet einzuführen. Nach dem damaligen Entwurf für eine Novelle hätten Anbieter selbst festlegen können, ab wie viel Jahren ihre Angebote geeignet sind. Freiwillig, wie bei der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft.