Spendenausschuss : Keine Beugehaft für Helmut Kohl
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Kann vorerst weiter schweigen: Helmut Kohl Bild: dpa
Alt-Bundeskanzler Helmut Kohl schweigt weiter. Aus Angst vor negativen Schlagzeilen verzichtete der Untersuchungsausschuss am Donnerstag in Berlin auf die Verhängung von Zwangsmitteln wie etwa Beugehaft.
Auch in der 103. Sitzung des Spendenuntersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages am Donnerstag in Berlin wollte Alt-Bundeskanzler Helmut Kohl die Namen seiner anoymen Spender nicht nennen. Aus Furcht vor negativen Schlagzeilen, aber auch wegen Zweifeln an der juristischen Durchsetzbarkeit verzichtete der Ausschuss auf die Verhängung von Zwangsmitteln wie Beugehaft.
"Deutscher Kanzler lässt seinen Vorgänger einsperren." Diese Schlagzeile wollte Bundeskanzler Gerhard Schröder offenbar nicht riskieren. Sie wäre aber gekommen, wenn die rot-grüne Mehrheit des Auschusses ihren Weg weiter gegangen wäre. Zunächst einmal hatte die rot-grüne Mehrheit bereits beschlossen Kohl zu vereidigen. Das hatte sie auch schon beim hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch probiert, war dort aber auf Granit gestoßen. Koch hatte sich geweigert. Auch Kohl erklärte in der Sitzung, er lehne eine Vereidigung ab.
Vermutlich haben SPD und Grüne in dieser Frage auch aus juristischen Gründen auf ihr ursprüngliches Vorhaben verzichtet. Unter Juristen ist es umstritten, ob der Ausschuss das Recht hat, einen Zeugen zu vereidigen. Bei der Verhängung von Zwangsmitteln nannte der Vorsitzende des Ausschusses Volker Neumann (SPD) zwar außenpolitische Gründe, was auch in erster Linie zutreffen dürfte. Aber auch hier dürften juristische Gründe eine Rolle gespielt haben.
Schröders Notbremse
Der Ausschuss kann zwar ein Bußgeld verhängen, aber nur bis zum wenig effektvollen Betrag von 1.000 Mark. Beugehaft muss er beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Dort hätte der Altkanzler die Möglichkeit zum Einspruch und könnte sich schließlich sogar ans Verfassungsgericht wenden. Diese Prozedere hätte den Ausschuss wesentlich überdauert. Unionspolitiker vermuten aber, dass letztendlich Bundeskanzler Gerhard Schröder aus Angst vor außenpolitischem Schaden die Notbremse gezogen hat.
Wie immer, wenn er es mit dem politischen Gegner zu tun hat, griff Kohl zu seiner altbekannten Taktik "Angriff ist die beste Verteidigung." Er warf SPD und Grünen vor, ihn persönlich zu diskreditieren und die CDU als politischen Faktor zerstören zu wollen. Dabei schob er Schröder die volle Verantwortung zu. "Bei jedem anderen Parteivorsitzenden wäre ein solcher Vorgang nicht möglich gewesen³, sagte Kohl.
Zweimal in Bedrängnis
Obwohl sich Kohl an diesem Tag kämpferisch wie in alten Zeiten zeigte, gelang es dem SPD-Abgeordneten Rainer Wend zweimal, Kohl in Bedrängnis zu bringen. Einmal wolle Wend wissen, warum Kohl Spenden nur für den Zeitraum von 1993 bis 1998 einräumte, für die Zeit davor aber das Recht auf Aussageverweigerung beanspruche. Kohl erklärte das damit, dass gerade in dieser Zeit die CDU in den neuen Ländern finanziell in Bedrängnis gewesen sei. Zur ganzen Wahrheit gehört aber, dass eventuelle illegale Spenden vor 1993 zum Zeitpunkt der Einrichtung des Ausschusses 1999 bereits verjährt waren.
Zum zweiten wich Kohl bei der Antwort nach dem Drehbuch für den Flick-Untersuchungsausschuss aus. Der damalige Generalbevollmächtigte von CDU-Schatzmeister Walter Leisler Kiep, Uwe Lüthje, hatte behauptet, er habe für Kohl dieses Szenario geschrieben. Darauf wusste der Altkanzler keine schlüssige Antwort.