Umstrittene Abschiebung : Sicherheitsbehörden verhängen Einreisesperre für Sami A.
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Passkontrolle am Flughafen Bild: dpa
Der juristische Streit um die Abschiebung des mutmaßlichen Islamisten Sami A. nimmt eine neue Wendung: Er wurde laut einem Bericht als unerwünschte Person gelistet – obwohl Richter seine Rückholung aus Tunesien verlangen.
Das juristische Tauziehen um die Abschiebung des Islamisten Sami A. nimmt einem Medienbericht zufolge eine neue Wendung. Wie der „Kölner Stadt-Anzeiger“ in seiner Montagsausgabe unter Berufung auf Sicherheitskreise in Nordrhein-Westfalen berichtet, besteht gegen den mutmaßlichen Ex-Leibwächter des getöteten Al-Qaida-Chefs Usama bin Ladin inzwischen eine Wiedereinreisesperre.
Das zuständige Ausländeramt Bochum habe den Islamisten über das Landeskriminalamt national und auch für die europäischen Schengenstaaten zur sogenannten „Einreiseverweigerung“ ausschreiben lassen, heißt es in dem Bericht. Damit sei der nach Tunesien abgeschobene 44-Jährige im Schengener Informationssystem für die Sicherheitsbehörden (SIS) als unerwünschte Person gelistet.
Nach der Abschiebung von Sami A. am 13. Juli hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen den zuständigen Behörden rechtswidriges Verhalten vorgeworfen. Die Richter hatten die Abschiebung am Vortag untersagt, weil dem Islamisten in seiner Heimat womöglich Folter drohe. Das Fax war allerdings erst zugestellt worden, als das Flugzeug mit Sami A. bereits in der Luft war.
Die Richter verlangten daraufhin, den Tunesier unverzüglich auf Kosten des Staates zurückzuholen. Die Stadt Bochum möchte, dass diese Entscheidung gekippt wird. Am Oberverwaltungsgericht Münster endet an diesem Montag (24.00 Uhr) die Frist für die Stadt, diesen Antrag zu begründen. Die Richter wollen dann rasch entscheiden.
Das OVG ist in diesem Eilverfahren die letzte Beschwerdeinstanz. Der Stadt Bochum bliebe aber noch eine Verfassungsbeschwerde und damit der Gang nach Karlsruhe vor das Bundesverfassungsgericht.