
Schuldenbremse : Unbefriedigendes aus Karlsruhe
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Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) kann aufatmen: Keine Eilentscheidung gegen den zweiten Nachtragshaushalt für 2021. Bild: dpa
Für die Verfechter der Schuldenbremse ist der Karlsruher Beschluss gegen den Eilantrag der Unionsfraktion unbefriedigend. Er lässt der Ampelkoalition ihr zweifelhaftes Manöver erst einmal „durchgehen“.
Das Bundeskabinett kann aufatmen. Der zweite Nachtragshaushalt für 2021 muss nicht außer Vollzug gesetzt werden. Bundesfinanzminister Lindner muss also nicht das Geld wieder einsammeln, dessen Verwendung die Unionsfraktion durch einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht verhindern wollte.
Es handelt sich um 60 Milliarden Euro, die zur Bewältigung der Corona-Krise gedacht waren und von der neuen Regierung in den Klimafonds geschleust wurden. Ihr Argument: Die Corona-Krise habe so gravierende Folgen, dass eine Umwidmung gerechtfertigt sei und die Ausnahmeregelung der Schuldenbremse („außergewöhnliche Notsituation“) nicht verletzt werde.
Das Argument der Union: Es werde eine Notsituation erklärt, die es gar nicht mehr gebe. Das Geld müsse, wenn überhaupt, zur Tilgung der Corona-Schulden eingesetzt werden.
Noch keine Entscheidung in der Hauptsache
Das Bundesverfassungsgericht hat sich in einem ersten Schritt gegen den Antrag der Opposition entschieden. Aber nur, weil unnötiger Schaden angerichtet würde, wenn im Hauptsacheverfahren die Regierungslinie bestätigt würde. Sähe Karlsruhe am Ende hingegen einen Verstoß gegen die Schuldenbremse, bliebe der schwache Trost, dass ein Teil des Geldes noch da wäre.
Auch wenn es nur vorläufig ist: Für die Verfechter der Schuldenbremse ist dieser Beschluss, da er der Ampelkoalition ihr zweifelhaftes Manöver vorerst „durchgehen“ lässt, unbefriedigend. Angesichts spitzfindiger Umgehungen der Schuldenbremse in Bund und Ländern ist ein Urteil in der Sache dringend geboten.
Im Zentrum steht dabei die Frage, ob jede Krise schon ein Notfall ist, und, wenn ja, was unter einer angemessenen Reaktion zu verstehen ist. Da die Regierungen neuerdings wie die Kinder mit „Wumms“ und „Bazooka“ um sich werfen, wird Karlsruhe es hoffentlich nicht an Schärfe fehlen lassen.
Schließlich ist die Schuldenbremse kein Schwarze-Null-Fetisch, sondern soll Politiker durch verfassungsrechtliche Zügel dazu zwingen, sinnvolle Prioritäten zu setzen. Erfüllte sie diesen Zweck, könnten auch einmal die Bürger aufatmen.