Ukraine und Ukrainer verstehen?
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Der Ukraine-Konflikt aus völkerrechtlicher Sicht Bild: F.A.Z.
Die Ukraine-Krise wirft viele völkerrechtliche Probleme auf. Die Besprechung weist jedoch Luft nach oben auf.
Seit dem russisch-georgischen Krieg im August 2008, vor allem aber seit der Annexion der Krim und dem Beginn des Kriegs in der Ostukraine 2014, drängt sich die Frage auf, ob wir Zeugen einer gezielten Herausforderung grundlegender Prinzipien der völkerrechtlichen und politischen Ordnung im östlichen Europa werden. Zu diesen Prinzipien gehören die territoriale Integrität von Staaten, das Gewalt- und Interventionsverbot sowie die Ausübung des Selbstbestimmungsrechts der Völker. Die Diskussionen drehen sich außerdem um die Legalität und Legitimität von Sezessionen, die Nichtanerkennung von De-facto-Staaten oder den Zweck und Umfang von wirtschaftlichen Sanktionen. Zu diesem Reigen zählt auch die Frage, welche Erklärungskraft Begriffe wie „hybrider Krieg“ oder „eingefrorener Konflikt“ haben.
Die sogenannte Ukraine-Krise – ein häufig verwendeter Begriff, der aufgrund seiner rechtlichen und politischen Ambiguität in der Ukraine ungern gehört wird – wirft viel völkerrechtliche Probleme auf. Trotz deren Tragweite ist es seit 2014 stiller um die Annexion der Krim und die anhaltenden Kämpfe im Osten des Landes geworden. Diese komplexen Konfliktkonstellationen sind längst Teil des mühseligen Alltagsgeschäfts der internationalen Diplomatie oder internationaler Gerichtshöfe geworden. Von diesem Alltagsgeschäft, das mitunter langen Atem erfordert, dringt meist nur wenig an die Öffentlichkeit. Das Gleiche gilt erst recht für wissenschaftliche Analysen.
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