Regelanfrage : Thierse fordert Abschaffung der Stasi-Überprüfungen
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Sieht keine Zukunft für die Regelabfrage: Wolfgang Thierse Bild: AP
Bundestagspräsident Thierse (SPD) fordert ein Ende der Regelanfragen bei der Stasi-Unterlagenbehörde.
Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD) hat sich für eine weitgehende Abschaffung von Stasi-Überprüfungen durch die zuständige Birthler-Behörde ausgesprochen. „Die Zeit der Regelanfragen bei der Behörde ist vorbei“, sagte Thierse in einem Interview mit dem „Spiegel“.
Künftig sollten Überprüfungen nur noch im konkreten Verdachtsfall erfolgen oder bei „besonders herausgehobenen Funktionen“. Wer sich zwölf Jahre in der Demokratie bewährt habe, dürfe „nicht wegen einer Akte von vor 20 Jahren aus der Bahn geworfen werden“.
„Konsequenz aus dem Kohl-Urteil“
Thierse plädierte als Konsequenz aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts über die Stasi-Akten von Altbundeskanzler Helmut Kohl (CDU) für eine Überarbeitung des Stasi-Unterlagengesetzes. Nach der Novellierung solle „jeder denselben Persönlichkeitsschutz“ wie Kohl genießen, sagte der stellvertretende SPD-Vorsitzende.
Das Gericht habe mit der Entscheidung eine „Ausnahmesituation beendet“, wonach der Schutz der Persönlichkeitsrechte dem Anspruch auf Aufklärung untergeordnet worden sei.
Wiefelspütz: Gesetzesänderung bis zum Sommer
Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, hält eine Novellierung des Stasi-Unterlagengesetzes noch vor der Sommerpause für „sicher“. Die bisherige Praxis im Umgang mit den Akten der Stasi-Unterlagenbehörde werde nicht wieder hergestellt werden, sagte Wiefelspütz.
Er halte eine Präzisierung des Gesetzes für wahrscheinlich, die sicherstellt, dass Unterlagen über DDR-Funktionäre für die zeitgeschichtliche Forschung offen bleiben. Für eine Öffnung der Akten über Personen der Zeitgeschichte werde Rot-Grün jedoch mit CDU und FDP „im Wahljahr zu keinem Konsens mehr kommen“.
Nach dem Urteil zu Kohls Akten darf die Birthler-Behörde Dokumente über Personen der Zeitgeschichte, die von der Stasi beobachtet wurden, ohne deren Einwilligung nicht mehr für Aufarbeitungszwecke herausgeben. Das Gleiche gilt auch für Akten über ehemalige Amtsinhaber oder Funktionsträger, die nicht direkt für die Stasi arbeiteten. Auch sie können ihre Akten sperren lassen.