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Staatsanwalt Otto Kleinknecht : Enthemmt

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Otto Kleinknecht Bild: Abb.a.d.bespr.Band

Otto Kleinknechts Erinnerungen berichten davon, dass es neben den „furchtbaren Juristen“ wie Roland Freisler unzählige Beamten und Richter gab, die das taten, was Vertreter einer Funktionselite tun: Sie funktionierten, und dabei schien es fast gleichgültig, welchem System sie dienten.

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          „In meinem Bildungsdünkel überschätzte ich die Macht des Geistes in der Politik und unterschätzte die untergründige Dämonie eines Adolf Hitler.“ In diese Formel fasst der Stuttgarter Staatsanwalt Otto Kleinknecht rückblickend seine Haltung während der Krisenzeit der Weimarer Republik. Mit dem Eintritt in den Ruhestand 1966 beginnt er anhand von Tagebuchaufzeichnungen, seine Erinnerungen niederzuschreiben. Das Material vertraut er einem Freund an, der nach Kleinknechts Tod (1983) eine Textauswahl trifft und diese jetzt zusammen mit dem Haus der Geschichte Baden-Württemberg veröffentlicht. Es geht um die Zeit von 1929 bis 1949, um die Rolle der Justiz in der Agonie der Demokratie, im Nationalsozialismus und beim Neubeginn nach 1945, als es galt, die Verantwortung und Schuld des großen Apparats der Rechtspflege, der unter Hitler zum Instrument der Unrechtspflege mutiert war, zu verarbeiten.

          Kleinknechts Erinnerungen berichten davon, dass es neben den „furchtbaren Juristen“ wie dem Vorsitzenden des Volksgerichtshofs Roland Freisler unzählige Beamten und Richter gab, die mehr oder weniger überzeugt das taten, was Vertreter einer Funktionselite halt tun: Sie funktionierten, und dabei schien es fast gleichgültig, welchem System sie dienten. Kaum einer begrüßte die Errichtung des NS-Staates freudig, aber nahezu alle trugen ihn dann de facto mit und konnten dafür viele plausible Gründe anführen. Mancher wollte Karriere machen, sich nicht der Kritik oder Schlimmerem aussetzen, dem ideologischen Druck nachgeben. Die Anpassung vollzog sich schnell und lautlos, die neuen Standards und Strafkriterien wurden angewandt und waren dann geltendes Recht. Kleinknecht zeichnet Charakterstudien von Kollegen und erzählt mittels zahlreicher Einzelfälle die Geschichte des großen Falls, wie aus einem zivilisierten Land mit hochentwickelter Rechtskultur ein terroristisches Unrechtsregime werden konnte.

          Sich selbst spart der Autor dabei nicht aus. Er hält sich, 1901 geboren, für einen typischen Angehörigen seiner Generation. Tief geprägt durch das Kriegsende 1918/19, traumatisiert durch die Revolution. Eine „geschichtlich gewachsene Demokratie, etwa nach Schweizer Muster“ hätte ihm wohl gefallen, schreibt er, „zumal eine solche Tendenz bei uns im Schwabenland bodenständig war“. Der Untergang der Weimarer Republik schien ihm aber unausweichlich. Naiv nennt er im Rückblick seine Einschätzung Hitlers, dessen Stuttgarter Auftritt 1932 ihm „dünn und banal“, irgendwie unheimlich vorkam. Den Aufstieg des Nationalsozialismus schreibt er wesentlich der wirtschaftlichen Verelendung breiter Bevölkerungsschichten und dem Mangel an Unterstützung der Weimarer Republik durch Medien und Intellektuelle zu. Er selbst war 1928 zum Katholizismus konvertiert, fühlte sich dem rechten Flügel der Zentrumspartei nahe. In ideologischer Distanz, aber verängstigt und ohne die Kraft zum Widerstand arrangierte er sich mit dem NS-Regime.

          „Das ist auch einer von den Mördern“, rief man ihm, als Diktatur und Krieg vorbei waren, auf der Straße nach. Tatsächlich hatte Kleinknecht 1941 ein Dezernat für „Kriegswirtschaftsverbrechen“ beim Sondergericht Stuttgart übernommen. Ein typisches Delikt dieser Kategorie bildeten beispielsweise Schwarzschlachtungen, die drakonisch geahndet wurden. Der Staatsanwalt lavierte auch hier: Einerseits befürwortete er harte Strafen, denn „wer aus der allgemeinen Not Gewinn ziehen wollte, verdiente keine Milde“. Andererseits arbeitete er bewusst schleppend, als sein Vorgesetzter, der später in Nürnberg angeklagte Hermann Albert Cuhorst, ihm schriftlich die Weisung gab: „Selbstverständlich Todesstrafe beantragen!“

          Kleinknecht versuchte, möglichst gar nicht mit problematischen Fällen befasst zu werden, aber das gelang nicht immer. Einmal beantragte er die Todesstrafe in einem Verfahren wegen „Volksschädlingsverbrechen“ – und schreibt dazu in der Rückschau, er habe beobachtet, wie mit jedem Todesurteil die eigenen Hemmungen schwächer geworden seien. Drei Hinrichtungen hat er gefordert, und sie wurden vollstreckt. Mit moderater Selbstkritik, zugleich aber offen und unverblümt reflektiert der Autor sein Handeln im NS-Staat. Dass er sich letztlich jedoch für unbescholten hielt, beweist das Unverständnis, mit dem er auf die mehrmonatige Suspendierung vom Dienst nach 1945 wegen NSDAP-Mitgliedschaft reagierte. Als ungerecht empfand er die Spruchkammerverfahren der „Entnazifizierung“, denen er unterzogen wurde. Kleinknechts gut geschriebene Erinnerungen sind zweifellos das getreuliche Abbild einer verbreiteten Stimmung in Deutschland nach 1945.

          Otto Kleinknecht: Im Sturm der Zeiten. Aus den Erinnerungen eines württembergischen Staatsanwalts 1929 bis 1949. Herausgegeben vom Haus der Geschichte Baden-Württemberg in Zusammenarbeit mit Walter J. Elser. Verlag regionalkultur, Ubstadt-Weiher 2016. 484 S., 19,90 €.

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