Welche Grenzen dürfen überschritten werden?
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Justizminister will Sexualverbrecher mit Fake-Kinderpornos ködern. Bild: dpa
Als Konsequenz aus dem Staufener Missbrauchsfall sollen Ermittler verdeckt in einschlägigen Foren ermitteln und dort auch selbst Material hochladen dürfen. Das ist bislang verboten. Ändert sich das nun?
Im Staufener Missbrauchsfall waren die Ermittler des Landeskriminalamtes und der Freiburger Kriminalpolizeidirektion ziemlich erfolgreich. Im September 2017 nahm ein Einsatzkommando Christian L., den Organisator des pädokriminellen Freier-Rings, im Münstertal fest. In dieser Woche konnte die strafrechtliche Aufarbeitung des Falls weitgehend abgeschlossen werden. Von acht Tätern sind mittlerweile sieben zu hohen Haftstrafen verurteilt worden. Die Aufarbeitung des Falles innerhalb von elf Monaten ist eine beachtliche Leistung von Ermittlern, der Staatsanwältin Nikola Novak sowie den Gerichten. Doch die Kriminalbeamten hatten in diesem Fall großes Glück: Christian L. gab den Ermittlern Passwörter preis und lieferte die Informationen, die schließlich zur Ergreifung der pädokriminellen Freier führten. Dank der Kooperationsbereitschaft des Haupttäters konnten die Ermittler kurz mit der Taschenlampe in die Chat-Räume der pädokriminellen Szene leuchten.
Aber es war nur ein kurzes Schlaglicht, mit dem das „Reich des Bösen“ ausgeleuchtet wurde. Peter Egetemaier, Leiter der Kriminalpolizeidirektion Freiburg, sieht jetzt die Chance auf eine Gesetzesänderung, die Ermittlern die „Keuschheitsprobe“ erlaubt. Um effizient in den Chat-Räumen der Pädophilen recherchieren zu können, sei es notwendig, am Computer kinderpornographisches Material zu verfremden und es dann als „Eintrittskarte“ zu benutzen, um Zugang in die einschlägigen Foren zu bekommen.
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