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Ausschluss von Israelis : Politiker fordern Entzug von Landerechten für arabische Airlines

  • Aktualisiert am

Passagiermaschine der Kuwait Airways auf dem Flughafen in Frankfurt Bild: dpa

Kuwait Airways hat die Buchung eines Israelis storniert. Dies sei „Antizionismus pur“ sagt Unions-Fraktionsvizechefin Connemann: Wer in Deutschland Geschäfte machen wolle, müsse die hiesigen Regeln beachten.

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          Arabischen Fluglinien, die die Beförderung von Israelis verweigern, sollten nach dem Willen von Politikern Landerechte in Deutschland entzogen werden. „Ich halte es für unerträglich, wenn jüdischen Fluggästen aufgrund ihrer israelischen Staatsangehörigkeit die Reise mit bestimmten Airlines verweigert wird“, sagte Kerstin Griese (SPD), Vizechefin der deutsch-israelischen Parlamentariergruppe, der „Rheinischen Post“. „Wir müssen die Rechtslücke schließen“, betonte auch Unions-Fraktionsvizechefin Gitta Connemann. „Wer in Deutschland Geschäfte machen will, muss unsere Regeln beachten, und wer das nicht will, darf hier nicht landen oder starten“, stellte die CDU-Politikerin klar.

          Zuvor hatte das Landgericht Frankfurt die Klage eines Israelis gegen die Stornierung seines Fluges Frankfurt-Bangkok wegen seiner Staatsangehörigkeit abgewiesen. Kuwait Airways habe sich an die Gesetze Kuwaits zu halten, und diese schrieben ein Beförderungsverbot für Israelis vor, hieß es in der Entscheidung. „Dieses Israel-Boykottgesetz ist Antizionismus und Antisemitismus pur – es hat in Deutschland nichts zu suchen“, sagte Connemann.

          „Antisemitismus pur“

          Auch die Linken sehen Handlungsbedarf. „Der Gesetzgeber muss rasch reagieren, damit sich so ein Fall nicht wiederholt“, sagte Linke-Parlamentsgeschäftsführer Jan Korte. Die Androhung des Entzugs von Start- und Landesrechten könne ein „probates Mittel“ sein.

          Der Israeli hatte einen Flug von Frankfurt nach Bangkok mit Zwischenstopp in Kuwait gebucht. Als die staatliche Airline aus Kuwait von seiner Staatsangehörigkeit erfuhr, stornierte sie den Flug und berief sich auf ein kuwaitisches Gesetz von 1964, das Vereinbarungen mit Israelis verbietet. Dagegen klagte der Betroffene. Gegen die negative Entscheidung des Landgerichts legte er inzwischen Berufung ein.

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