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Plagiatsaffäre : Verfahren gegen Guttenberg eingestellt

  • Aktualisiert am

Karl-Theodor zu Guttenberg bei einem Auftritt im kanadischen Halifax am vergangenen Samstag Bild: dapd

Der ehemalige Verteidigungsminister hat eine weitere Hürde für sein politisches Comeback genommen. Die Staatsanwaltschaft Hof hat das Verfahren gegen Guttenberg gegen eine Zahlung von 20.000 Euro eingestellt.

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          Die Staatsanwaltschaft Hof hat das Verfahren gegen den früheren Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) wegen dessen Plagiatsaffäre gegen eine Geldauflage eingestellt. Der Politiker muss in Abstimmung mit dem Amtsgericht Hof 20.000 Euro an die Deutsche Kinderkrebshilfe zahlen. Dies teilte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit.

          Laut Strafprozessordnung kann der Staatsanwalt auf eine Anklage verzichten und zugleich dem Beschuldigten Auflagen erteilen. Voraussetzung ist, dass Gericht und der Betroffene zustimmen. Somit würde zu Guttenberg als nicht vorbestraft gelten und auch keinen Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis erhalten. Die Schuldfrage bleibt nach Einstellung des Verfahrens juristisch gesehen jedoch offen.

          „Kein strafbares Verhalten“

          Wegen des Verdachts auf Verstöße gegen das Urheberrecht waren 199 Strafanzeigen in Hof eingegangen. Guttenberg war im März als Verteidigungsminister zurückgetreten, nachdem bekanntgeworden war, dass zahlreiche Zitate in seiner Doktorarbeit nicht gekennzeichnet waren. Die Universität Bayreuth entzog ihm deshalb den Doktortitel.

          Monatelang durchforsteten Polizisten und Staatsanwälte Guttenbergs rechtswissenschaftliche Abhandlung unter dem Titel „Verfassung und Verfassungsvertrag. Konstitutionelle Entwicklungsstufen in den USA und der EU“.

          Plagiatsaffäre : Ermittlungen gegen Guttenberg eingestellt

          Die Staatsanwaltschaft überprüfte auch, „ob eine Untreue oder ein Betrug zum Nachteil der Bundesrepublik Deutschland durch Inanspruchnahme der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages“ vorlag. Ein strafbares Verhalten habe man hier nicht feststellen können, hieß es weiter. Immer wieder waren Vorwürfe laut geworden, Guttenberg habe beim Verfassen seiner Doktorarbeit die Hilfe der Bundestags-Wissenschaftler in Anspruch genommen.

          „Damit ist das Verfahren mit einem guten Ergebnis rechtskräftig erledigt“, teilten Guttenbergs Anwälte mit.

          Der CSU-Politiker hatte sich am Wochenende auf einer Sicherheitskonferenz in Kanada erstmals wieder öffentlich zu Wort gemeldet. In der kommenden Woche (29. November) soll ein Interview-Buch Guttenbergs erscheinen, in dem er sich auch zur Aberkennung seines Doktortitels äußert. Titel: „Vorerst gescheitert“.

          Im Sommer war Guttenberg mit seiner Familie in die Vereinigten Staaten ausgewandert. Dort nahm er ehrenamtlich einen Job bei der Denkfabrik für Strategische und Internationale Studien CSIS an.
           

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