NSU-Prozess : Weiter im quälenden Verfahren
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Beate Zschäpe will ihre Anwälte austauschen Bild: dpa
Beate Zschäpe wird sich wohl weiter von ihren Anwälten verteidigen lassen müssen. Doch warum wollte sie Stahl, Sturm und Heer nach 128 Verhandlungstagen austauschen? Vieles spricht für eine Kurzschlussreaktion.
Kaum hatte Beate Zschäpe am vergangenen Mittwoch mitteilen lassen, dass sie kein Vertrauen mehr in ihre Verteidiger habe, machte das Gerücht die Runde, die Hauptangeklagte im NSU-Prozess wolle ihr Schweigen brechen. Darüber sei es zu einem Zerwürfnis mit ihren Rechtsanwälten Wolfgang Stahl, Wolfgang Heer und Anja Sturm gekommen, die ihr offenbar empfohlen hatten, sich nicht zur Sache einzulassen. Die Nebenkläger hofften auf eine Wende in diesem schleppenden, nervenaufreibenden Prozess. Die Angehörigen der Opfer meinten, letztlich doch zu erfahren, worauf sie seit 128 Verhandlungstagen warten: Was wusste Beate Zschäpe? Welche Rolle spielte sie im NSU? Bereut sie ihre Taten?

Politische Korrespondentin in Berlin.
Konkrete Anhaltspunkte dafür, dass diese Vermutungen der Wahrheit entsprechen, hat es allerdings nie gegeben. Der Vorführbeamte etwa, den Prozessteilnehmern am Mittwoch so verstanden haben wollten, dass Zschäpe reden werde, meinte damit wohl nur, dass sie ihren Antrag auf Entpflichtung begründen werde. Während der seit Mai 2013 andauernden Hauptverhandlung hat sie kaum eine Regung gezeigt. Am ersten Prozesstag hat sie nicht einmal genickt, als der Vorsitzende Richter sie fragte, ob sie Beate Zschäpe heiße. Sie hat das Recht zu schweigen – und sie wird wissen, dass es gefährlich sein kann, sich zu äußern: Nicht nur weil sie sich bei Geschehnissen, die so lange zurückliegen leicht in Widersprüche verstricken kann und damit ihre Glaubwürdigkeit insgesamt in Zweifel gezogen werden könnte, sondern auch weil die Aussage zu bestimmten Anklagepunkten dem Gericht erlauben, aus dem Schweigen zu den anderen Punkten negative Schlüsse zu ziehen.
Zschäpe bleibt nun offenbar bei dieser Linie – und hat wahrscheinlich auch nie anderes erwogen. In ihrer schriftlichen Begründung des Antrags auf Entpflichtung der Verteidiger sei nun auch keine Rede davon, dass sie irgendwelche Angaben zur Sache machen wolle, noch dass in diesem Punkt Uneinigkeit mit ihren Verteidigern bestehe. Das berichtete die Zeitschrift „Focus“ ohne Berufung auf eine Quelle. Das Schriftstück wurde am Freitag lediglich an den Senat des Oberlandesgerichts München, an die Verteidiger und an den Generalbundesanwalt übermittelt, nicht aber an die Vertreter der Nebenklage. Die Verteidiger werden voraussichtlich vor dem kommenden Dienstag dazu Stellung nehmen.
Eine Kurzschlussreaktion
Dem Bericht zufolge soll Zschäpe „in einigen Punkten“ Kritik an der Verhandlungsführung ihrer Anwälte geäußert haben. Sollte die Krise nur auf kleineren Missverständnissen beruhen, gibt es keinen validen Grund für eine Entpflichtung. Die höchstrichterliche Rechtsprechung verlangt, dass der Angeklagte konkrete Umstände darlegt, aus denen sich eine „ernsthafte und endgültige Erschütterung seines Vertrauens“ ergibt.
Es müsse die Sorge bestehen, dass die Verteidigung nicht mehr sachgerecht geführt werden kann. Grund für eine Entpflichtung kann zum Beispiel sein, dass ein Verteidiger sich weigert, seinen Mandanten in der Untersuchungshaft zu besuchen oder einen Antrag auf Haftprüfung zu stellen. Sonst würden Pflichtverteidiger ständig ausgetauscht. Gerade bei längeren Prozessen lassen sich Meinungsverschiedenheit zwischen Angeklagten und Verteidigern nämlich kaum vermeiden. Uneinigkeit über die Verteidigungsstrategie erschüttert das Vertrauensverhältnis dagegen nicht – erst recht nicht, wenn sie nur punktuell besteht.
Es spricht einiges dafür, dass Beate Zschäpes Antrag vom vergangenen Donnerstag eine Kurzschlussreaktion war. Vielleicht war die der Meinung, die Vernehmung des NPD-Mannes Tino Brandt habe ein ungünstiges Licht auf sie geworfen, und ist in Panik geraten. Möglicherweise haben Mitgefangene in der Untersuchungshaft ihr dann empfohlen, sich einen anderen Rechtsanwalt zu suchen. Gerade in längeren Strafprozessen sind derartige Krisen vollkommen üblich – und in der Regel vorübergehend.
Es ist davon auszugehen, dass der Senat den Antrag auf Entpflichtung ablehnen und die Hauptverhandlung wie geplant am Dienstag fortsetzen wird – mit Stahl, Sturm und Heer. Mehrere Zeugen sind bereits geladen. Offen bleibt nur die Frage, warum der Vorsitzende Richter Manfred Götzl Zschäpes Antrag am Mittwoch in der Hauptverhandlung überhaupt mitgeteilt hat. Rechtlich war er dazu nicht verpflichtet. Und er hätte den Prozessbeteiligten einigen unnötigen Trubel erspart.