Vorgetäuschtes NSU-Opfer : Gericht sieht Prozess nicht gefährdet
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Ein Polizist sichert in Köln die Spuren einer Explosion in der Kölner Keupstraße. Bei dem Nagelbombenanschlag waren 22 Menschen verletzt worden. Im Münchner NSU-Prozess ist eine Frau als Opfer und Nebenklägerin zugelassen, die nach Aussage ihres Anwalts „nach aktuellem Kenntnisstand“ gar nicht existiert. Bild: dpa
Ein Nebenkläger im Münchner NSU-Prozess hat offenbar ein Opfer des Kölner Nagelbombenanschlags erfunden. Das Oberlandesgericht sieht für den Prozess um die Anschlagserie der rechtsextremen Terrorzelle aber keine Auswirkungen.
Nach Einschätzung des Oberlandesgerichts München wird die Frage, ob eines der Opfer im NSU-Verfahren womöglich gar nicht existiert, keinerlei Auswirkungen auf das Verfahren haben. Vor allen Dingen resultierten daraus keine „revisionsrechtlichen Auswirkungen“, hieß es am Montag seitens des Gerichts.
Wegen seiner offenbar gar nicht existierenden Mandantin „Meral K.“ hatte der Nebenklägervertreter Ralph Willms am Freitag nach eigener Aussage gegen den Nebenkläger im NSU-Verfahren Attila Ö. Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Köln erstattet. Ö. hatte Willms demnach das vermeintliche Opfer Meral K. als Mandantin angedient und dafür eine Provision gefordert und erhalten.
Willms sprach in einer Erklärung seines Rechtsbeistands von „betrügerischen Machenschaften“ seitens Attila Ö.. Am Montag ließ sein Rechtsbeistand zudem mitteilen, dass zur Zeit im Hinblick auf „laufende Ermittlungen“ keine weiteren Angaben gemacht würden.
Die Staatsanwaltschaft Köln hat bislang noch nicht bestätigen können, dass Anzeige gegen Attila Ö., erstattet worden sei. Vielleicht befinde sich die Anzeige noch „auf dem Postweg“, sagte der zuständige Oberstaatsanwalt am Montag auf Anfrage.
Ö. ist Opfer des Nagelbombenanschlags in der Kölner Keupstrasse im Juni 2004, der dem NSU zur Last gelegt wird. Willms hat seit Prozessbeginn im Mai 2013 das vorgebliche Opfer Meral K. vertreten. Nach seinen Angaben ist auch das Attest für Meral K., das Ö. ihm übergeben hatte, „offensichtlich gefälscht“.
Willms hatte demnach an dem Attest zunächst jedoch keine „Auffälligkeiten“ festgestellt. Auch dem Gericht, das das Attest „in öffentlicher Hauptverhandlung in Augenschein genommen hat“, sei offenbar nichts aufgefallen, heißt es in seiner Erklärung. Nach Angaben des Oberlandesgerichts München sind die Anforderungen an Opfer einer Straftat, als Nebenkläger zugelassen zu werden, nicht besonders hoch.
Selbst das Vorlegen eines Attests ist demnach nicht zwingend erforderlich. Es genüge mitunter auch schon eine „schriftliche anwaltliche Versicherung“. Auch sei das Gericht nicht verpflichtet nachzuprüfen, ob die Angaben richtig seien.
Der Fall war offenkundig geworden, als die Nebenklägerin Meral K. am vergangenen Dienstag abermals nicht vor Gericht erschienen war, obwohl sie schon mehrfach als Zeugin geladen wurde.
Der Vorsitzende Richter hatte Willms daraufhin aufgefordert, bis Ende der Woche Informationen zu ihrem Verbleib zu liefern. Daraufhin hatte Willms dann am Freitag über seinen Rechtsbeistand erklären lassen, dass er offenbar einer Täuschung durch Attila Ö. aufgesessen sei: Das Opfer Meral K. gebe es gar nicht. Zugleich hatte Willms auch sein Mandat beim Oberlandesgericht München niedergelegt und um seine Entbindung als Nebenklägervertreter gebeten, wie das Gericht am Montag bestätigte.
Laut der Erklärung Willms hatte Ö. ihm zu Beginn des Mandats ein Foto von einer „Meral K.“ gezeigt und gesagt, das Opfer halte sich wegen gesundheitlicher Probleme in der Türkei auf. Daher solle die „Kontakthaltung“ über Attila Ö. erfolgen. Vergangene Woche, so Willms, habe er erst erfahren, dass Ö. das Bild zu Beginn der Hauptverhandlung auch einem anderen Anwalt gezeigt habe.
Da habe Ö. die Frau jedoch als seine Mutter vorgestellt und dem Anwalt ebenso die Übernahme der Nebenklage gegen Zahlung einer Provision angeboten. Der Anwalt lehnte dies demnach jedoch ab.