NSU-Prozess : Die Aussage des Boten
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Für 100 Mark habe er es dann an „Leute aus der rechten Szene“ verkauft, das Geld habe er Ralf Wohlleben oder Carsten S. übergeben. Der Erlös habe den „Dreien“ zugute kommen sollen. Doch Ralf Wohlleben hat ihm demzufolge noch weitere Aufträge erteilt: Jürgen H. sollte nach seinen Angaben mittels einer Telefonzelle den Kontakt zu den 1998 Untergetauchten halten, Treffpunkte vereinbaren und „Sachen“ überbringen. Geflohen seien Beate Zschäpe, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos in Wohllebens Auto. „Das hat er mir gesagt.“ So habe er einmal, sagt der Zeuge, mit seinem Wagen Ende 1998 eine Plastiktüte zu einem Parkplatz eines Schnellrestaurants in Zwickau gebracht, wo Zschäpe, Böhnhardt und Mundlos untergekommen waren.
Waffe übergeben?
Doch weder mag er sich erinnern, was in der Tüte war - „war eher weich, nix hartes“ -, noch, wer die Tüte auf dem Parkplatz entgegengenommen hat: „der hatte ein schwarzes Kapuzen-T-shirt an, mit der Kapuze über dem Kopf“. So ein T-Shirt habe auch derjenige „unbekannte Mann“ getragen, der ein Paket entgegennahm, das Jürgen H. nach seinen Angaben kurz darauf in Jena überbracht hatte. Das Paket habe ihm zuvor Ralf Wohlleben gegeben, die Übergabe angekündigt hat Uwe Böhnhardt am Telefon. Nein, sagt Jürgen H. vor Gericht mit einigem Zögern, er habe nicht gewusst, was „drinne“ gewesen sei.
Zu Protokoll gab er 2012 bei der Polizei: Er vermute heute mit seinem Wissen, dass es eine Waffe gewesen sei. Offenbar war der Mann mit der Kapuze nicht der einzige, der sich für Tüte und Paket interessiert hat. Jürgen H. berichtet am Montag auch, dass neben dem thüringischen Verfassungsschutz und dem Landeskriminalamt (LKA) auch während seiner Bundeswehrzeit 1999 der Militärische Abschirmdienst (MAD) bei ihm vorstellig geworden sei. Das LKA sprach ihn demnach auf seine Kurierfahrten an, man zeigte ihm Fotos von seinem Auto auf dem Parkplatz in Zwickau. Auch von seiner Paket-Übergabe in Jena hätten sie gewusst. Ebenso wie der MAD, der ihn seinen Angaben zufolge fragte, ob er diese „Unterstützerleistungen“ wiederholen werde. Als Informant wiederum habe ihn der ebenfalls informierte Verfassungsschutz gewinnen wollen, das habe er aber abgelehnt.
Die Polizei, so Jürgen H., habe ihn auf dem Parkplatz sogar mit dem Hubschrauber verfolgt. So hängt im Gerichtssaal über allem die Frage, warum die Polizei zwar sein Auto auf dem Parkplatz fotografieren, ihn beschatten, aber nicht dem weiteren Weg des „Kapuzen-Mannes“ zu den Empfängern der Tüten und Pakete folgen konnte, zu Beate Zschäpe, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos. Und das lange bevor der erste Mord geschah. Ein Umstand, den viele Nebenklägervertreter wie auch Rechtsanwalt Ferhat Tikbas, der die Angehörigen des Mordopfers Abdurrahim Özüdogru vertritt, als unerträglich empfinden. „Wie kann es sein, dass man das Trio nicht früher aufspüren konnte, wenn die Sicherheitsbehörden doch so nah dran waren?“