NSU-Prozess : „Deutliche Entwicklungsdefizite“ bei Carsten S.
- -Aktualisiert am
Der Angeklagte Carsten S.im Gerichtssaal des Oberlandesgerichts in München (Archivbild 2013) Bild: dpa
Im NSU-Verfahren wird das Gutachten über den Reifegrad des Angeklagten Carsten S. im Jahr 2000 dargelegt. Der Generalbundesanwalt wirft dem damaligen Vertrauten des rechtsradikalen Terror-Trios Beihilfe zum Mord vor.
Der Angeklagte Carsten S. ist eher als Jugendlicher denn als Erwachsener zu beurteilen. Diese Schlussfolgerung zog zumindest der Sachverständige Norbert Leygraf am Mittwoch, als er sein psychologisches Gutachten über die Frage ausführte, welcher Entwicklungsstand Carsten S. im Jahr 2000 zu attestieren sei.
Leygraf wollte sich jedoch nicht genau festlegen und hob hervor, dass es generell „natürlich schwer ist, nach fünfzehn Jahre den damaligen Entwicklungsstand noch eindeutig festzustellen“. Die Beurteilung der geistigen Reife des Carsten S. ist wichtig für die Entscheidung des Gerichts, bei ihm das Erwachsenen- oder Jugendstrafrecht anzuwenden. Leygraf legte in seinem Gutachten den Schwerpunkt auf die Identitätsfindung: Die Tatsache, dass Carsten S. sich im Jahr 2000 als 20 Jahre alter Mann und Mitglied der homophoben rechtsradikalen Szene nicht offen zu seiner Homosexualität und somit Identität bekannt habe, spreche dafür, dass er nach seiner „sittlichem und geistigen Entwicklung“ einem Jugendlichen gleichstehe. Die rechtsradikale Szene habe ihn nicht zuletzt wegen des dortigen „Männlichkeitskultes“ angezogen.
Carsten S. habe ihm erzählt, wie er bei seiner ersten Begegnung mit Böhnhardt „Tränen in den Augen“ gehabt habe. Der Generalbundesanwalt wirft Carsten S. Beihilfe zum Mord vor. Er hat nach eigenen Angaben im Jahr 2000 die Waffe vom Typ Ceska an Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos überbracht. Mit dieser Waffe wurden laut Anklage neun der zehn Morde verübt, die dem NSU zur Last gelegt werden. Ende des Jahres 2000 stieg Carsten S. wegen seiner Homosexualität aus der Szene aus. In Düsseldorf begann er ein Studium und arbeitete später für ein Schwulen- und Lesben-Netzwerk.
Die rechte Szene habe er offenbar vor allem verlassen, um seine Homosexualität ausleben zu können und nicht, weil er sich von den Inhalten habe distanzieren wollen, hielt Leygraf fest. Dies sei dann später erfolgt, als er sich im Studium und im Beruf offen damit auseinandersetzte.
Ausschlaggebend für die Beurteilung des Reifegrades seien, so Leygraf, zehn Kriterien. Dazu zählen unter anderem die Fähigkeit, den Alltag zu bewältigen, der äußerer Eindruck, das Alter der Freunde sowie die Einstellung zu Arbeit und Schule. Da die Identitätsfindung bei Carsten S. mangelhaft gewesen sei, da er seine Neigungen nicht offen habe leben können, müsse man von einer Entwicklungsverzögerung sprechen. Es habe danach noch eine „deutliche Weiterentwicklung“ stattgefunden.