NSU-Prozess : Wohlleben bleibt in Untersuchungshaft
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Der Angeklagte Ralf Wohlleben vor dem Oberlandesgericht München (Dezember 2014) Bild: dpa
Er steht unter dem „dringenden Verdacht der Beihilfe zu neun Fällen des Mordes“: Der Bundesgerichtshof hat eine Haftbeschwerde des mutmaßlichen NSU-Terrorhelfers und früheren NPD-Funktionär Ralf Wohlleben abgelehnt.
Der seit fast dreieinhalb Jahren inhaftierte mutmaßliche NSU-Terrorhelfer Ralf Wohlleben bleibt weiter in Untersuchungshaft. Der Bundesgerichtshof lehnte eine Beschwerde seiner Anwälte gegen die Fortdauer der Haft ab. Der Beschluss erging bereits im Februar, wurde aber erst jetzt zu den Akten im NSU-Prozess genommen. Das Dokument liegt der Deutschen Presse-Agentur vor.
Zur Begründung heißt es, die bisherige Beweisaufnahme im NSU-Prozess bejahe den „dringenden Verdacht der Beihilfe zu neun Fällen des Mordes“ gegen Wohlleben. Außerdem bestehe der „Haftgrund der Schwerkriminalität“ fort. Wohlleben drohe eine hohe Haftstrafe, die „im Falle der Verurteilung“ eine „Untersuchungshaft von erheblicher Dauer nicht nur unwesentlich“ übersteige.
Die Bundesanwaltschaft wirft Wohlleben vor, er habe die Mordwaffe vom Typ „Ceska“ beschafft und als „steuernde Zentralfigur“ hinter den Taten des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ gestanden. Hauptangeklagte in dem Prozess ist Beate Zschäpe. Als Zeugen sind am Donnerstag frühere Nachbarn einer Fluchtwohnung des NSU-Trios und ein mutmaßlicher Unterstützer aus der rechtsextremen Szene geladen.
Ab 2002 war Wohlleben zeitweilig stellvertretender Vorsitzender der NPD Thüringen und deren Pressesprecher. Seit mehr als viereinhalb Jahren ist er nicht mehr Mitglied der NPD.