
NSU-Kommentar : Überfordert
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Wie jedes gewichtige deutsche Problem in Krieg und Frieden landete auch die Platzvergabe im NSU-Prozess vor dem Bundesverfassungsgericht. Karlsruhe hat entschieden.
Karlsruhe hat entschieden. Jetzt muss doch endlich alles gut werden. Wie jedes gewichtige deutsche Problem in Krieg und Frieden landete auch die Platzvergabe im NSU-Prozess vor dem Bundesverfassungsgericht.
Hier geht es in der Tat um einiges: Die Öffentlichkeit von Gerichtsverfahren gehört zu den wesentlichen Grundsätzen des Rechtsstaats. Den Rechtsstaat hatte freilich auch das Oberlandesgericht München im Blick, als es die Medien in der Reihenfolge der Anmeldungen behandeln und keinen Revisionsgrund schaffen wollte.
Nur hat es dabei Fehler gemacht, die es erst gegenüber dem Verfassungsgericht zügig eingestand. Vor allem ist es offenbar mit der Dimension des Verfahrens überfordert. Das Gericht schaltete auf stur, und zuletzt war man womöglich ganz erleichtert, sich nun dem Verfassungsgericht beugen zu können - und nicht einer Front aus Medien und Politik.
Auch hier haben sich einige überfordert gezeigt. Manches Eindreschen auf das Oberlandesgericht erweckt den Eindruck, es gehe in München um einen Schau-Prozess.