Vom V-Mann zum Häftling : Neonazi wegen Sex mit Jungen verurteilt
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Tino Brandt im Landgericht in Gera Bild: dpa
Dass Thüringen auf V-Leute verzichten will, hat viel mit ihm zu tun: Tino Brandt. Der Neonazi war einst „Top-Verdiener“ des Geheimdienstes. Jetzt muss er ins Gefängnis, weil er sich an Minderjährigen vergangen und sie gegen Provision an andere Männer vermittelt hat.
Landfriedensbruch, Volksverhetzung, Bildung einer kriminellen Vereinigung: Immer wieder wurde gegen den weit über Thüringen hinaus bekannten Neonazi Tino Brandt ermittelt. Doch zu einer rechtskräftigen Verurteilung wegen solcher Delikte kam es nach Angaben des Erfurter Justizministeriums nie. Für Dorothea Marx (SPD), die im Landtag den NSU-Untersuchungsausschuss geleitet hat, steht fest: Er wurde in der Vergangenheit vor Polizeiaktionen gewarnt - auch wenn unklar ist, von wem. Nun muss der 39-Jährige dennoch fünfeinhalb Jahre in Haft, allerdings nicht wegen politisch motivierter Straftaten, sondern wegen sexuellen Missbrauchs von Jungen und Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger.
Für den Verfassungsschutz war Brandt von 1994 bis 2001 als V-Mann tätig und galt in der Behörde als Top-Quelle. Hat die Enttarnung seinem Ansehen der Szene offenbar kaum Abbruch getan, lassen die aktuellen Vorwürfe den Rückhalt für ihn nach Einschätzung von Szenekennern aber nun schwinden.
In 66 Fällen für schuldig gesprochen
Das Landgericht Gera verurteilte ihn am Donnerstag, weil er sich an Minderjährigen vergangen und sie gegen Provision an andere Männer vermittelt habe. Eines der Opfer war noch keine 14 Jahre alt. Insgesamt wurde er in 66 Fällen schuldig gesprochen. Brandt selbst hat am Donnerstag hinter verschlossenen Türen ein Geständnis abgelegt. Zudem wird auch wegen Versicherungsbetrugs gegen den Rudolstädter ermittelt. Dabei geht es um einen Schaden von mehr als einer Million Euro.
Warum bis dato 35 Ermittlungsverfahren gegen Brandt letztlich immer ins Leere liefen, hat auch den NSU-Untersuchungsausschuss im Thüringer Landtag interessiert. Im Abschlussbericht ist ein Fall dokumentiert, in dem er die Ermittler vor einer Hausdurchsuchung morgens um 6.00 Uhr „grinsend“ erwartet haben soll, die Festplatte seines Computers war schon ausgebaut. Zudem wird angeführt, das Landesamt für Verfassungsschutz habe Brandt einmal ein Darlehen gewährt, damit er sich in einem Strafverfahren rechtlichen Beistand holen konnte. Aus jüngster Zeit weist ein am Donnerstag vor Gericht verlesener Auszug zu Brandt aus dem Bundeszentralregister zwei Einträge mit Geldstrafen auf, die allerdings nicht in Zusammenhang mit rechtsextremen Umtrieben stehen.
Versagen des Geheimdienstes
Tino Brandt sei ein besonders krasses Beispiel für das Versagen des Geheimdienstes, betonte Marx. „Ihm wurde unbegrenzt vertraut und Geld gegeben, dass er offensichtlich dafür verwendet hat, die Szene anzufüttern.“ Rund 200 000 D-Mark Honorar soll er von 1994 bis 2001 als V-Mann „Otto“ kassiert haben. Damit gilt er als „Top-Verdiener“ unter den Thüringer V-Leuten. Zur selben Zeit baute Brandt die Neonazi-Kameradschaft „Thüringer Heimatschutz“ auf, der die späteren NSU-Terroristen angehörten, und machte Karriere in der NPD.
Die Linken-Obfrau des Ausschusses, Katharina König, glaubt, dass das Gebaren des Verfassungsschutzes Brandt angestachelt hat. „Wenn jemand über Jahre erfährt, es hat keine Konsequenzen, wenn er jemanden zusammenschlägt oder Landfriedensbruch begeht, dann befördert das seine kriminelle Energie.“ Dass er zumindest mit einem Teil des damaligen Honorars Aktivitäten der rechtsextremen Szene finanziert hat, daran hat sie keine Zweifel. Dass zeige sich darin, dass der gelernte Einzelhandelskaufmann nach seiner Enttarnung keine Repressionen aus der Szene erfahren habe und von Älteren immer wieder gegen Kritik verteidigt worden sei.
Die Lehre für die neue rot-rot-grüne Landesregierung daraus ist offenbar, bis auf Ausnahmen künftig auf V-Leute zu verzichten - so ist es jedenfalls im Koalitionsvertrag vereinbart.