Kommentar Beate Zschäpe : Pure Verzweiflung
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Beate Zschäpe am Mittwoch mit ihrem Anwalt Mathias Grasel im Gericht in München Bild: AFP
Beate Zschäpe dürfte ihr Versuch, sich als Unbeteiligte darzustellen, niemand abnehmen. Für sie kann es nur ein Urteil geben.
Niemand kann einer Angeklagten den Versuch vorwerfen, ein Tatgeschehen in ein Licht zu tauchen, das einen milden Schein auf sie wirft. Beate Zschäpe hat es bei ihrer lange erwarteten Erklärung, die sie am Mittwoch ihren Anwalt verlesen ließ, versucht. Doch schon nach wenigen Minuten war klar, dass das, was als Entlastung geplant war, eine Belastung für sie sein wird.
Die Geschichte der Frau, die das Morden und Rauben ihrer beiden Gefährten entsetzt verfolgte, wäre schon zu Beginn des Prozesses nicht einfach zu erzählen gewesen; die Biografie Zschäpes spricht eine andere Sprache. Doch nach einer Beweisaufnahme, die schon mehr als zweieinhalb Jahre währt, damit aufzuwarten, kann nur als prozessuale Verzweiflung gewertet werden.
Vieles spricht dafür: Zschäpe war ein vollwertiges NSU-Mitglied
Das Bild, dass das Verfahren ergeben hat, ist recht eindeutig: Vieles spricht dafür, dass Zschäpe ein vollwertiges Mitglied des Mord- und Terrortrios war – die Frau, die den beiden Männern logistisch den Rücken stärkte, damit sie zuschlagen konnten. Es war am Mittwoch die letzte Chance für Zschäpe, diesem Bild eigene glaubwürdige Konturen zu geben.
Die Behauptung, die ahnungslose Frau an der Seite zweier ruchloser Mordgesellen gewesen zu sein, wird sie kaum vor der härtesten Sanktion des Strafrechts bewahren können – eine Verurteilung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit der Feststellung einer besonderen Schwere der Schuld.