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NSU-Prozess : Anschlag auf ein Phantom

Die angeklagte Beate Zschäpe betritt den Gerichtssaal in München. Bild: dpa

In mühevoller Kleinarbeit werden die Interessen der Nebenkläger beim NSU-Prozess vertreten. Nun wird befürchtet, dass das Debakel eines mysteriösen Opfers abermals vom eigentlichen Verbrechen ablenken könnte.

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          Wieder war Meral K. nicht im Gerichtssaal erschienen, wie schon so oft. In solchen Fällen hatte der Anwalt des angeblichen NSU-Opfers, Ralph Willms, meistens gesundheitliche Gründe für das Fernbleiben seiner Mandantin angeführt. Als Willms aber sagte, er wisse gar nicht, wo seine Mandantin sei, wurde Richter Manfred Götzl ungeduldig. „Sie müssen doch das Verfahren für Ihre Mandantin betreiben!“ Das war am vergangenen Dienstag. K. galt zu diesem Zeitpunkt noch als Opfer eines Nagelbombenanschlags in der Kölner Keupstrasse im Juni 2004 und war als Zeugin geladen. Götzl sagte, er erwarte „dringend Klarheit“ und „in Kürze ein Attest und Angaben zum Verbleib von Frau K.“, sonst werde das Gericht Ermittlungen anstellen. „Wir wollen doch hier endlich weiterkommen!“

          Karin Truscheit
          Redakteurin im Ressort „Deutschland und die Welt“.

          War nur die abermalige Verschleppung des Zeitplans Grund für seinen Zorn oder ahnte Götzl, dass bei K. und Willms etwas im Argen zu liegen schien? Was zunächst wie die Nachlässigkeit eines Nebenklägervertreters schien, der seit 2013 Gebühren für sein Mandat erhält, wurde Ende der Woche zu einem handfesten Skandal. Am Freitag berichtete der Internetdienst „Spiegel Online“, dass Willms sein Mandat niedergelegt habe. Über einen Rechtsbeistand soll der Anwalt versichert haben, dass seine Mandantin „nach jetzigem Kenntnisstand“ gar kein Opfer und er selbst einer Täuschung aufgesessen sei. Ein weiteres Opfer des Anschlags in der Keupstrasse, Nebenkläger Attila Ö., soll das angebliche „Opfer Meral K.“ gegen Bezahlung Willms und auch einem weiteren Anwalt angeboten haben. Nach anderen Berichten soll es sich bei Meral K. um die Mutter von Ö. handeln.

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          Mehr als zwanzig Personen waren bei dem Anschlag in der Keupstrasse zum Teil lebensgefährlich verletzt worden. Die Beweisaufnahme zu diesem Thema ist so gut wie abgeschlossen, Dutzende Zeugen und Sachverständige wurden gehört. Als Götzl nun am Dienstag Willms verärgert aufforderte, Angaben zu seinen letzten Kontakten mit der Nebenklägerin zu machen, verlor sich dieser in vagen Angaben. Er habe sie im Juni das letzte Mal persönlich getroffen, zusammen mit Ö., der als Vermittler zwischen ihm und K. fungiere. Es sei „über Herrn Ö. zu regeln“, habe man ihm gesagt, erklärte Willms vor Gericht. Und Ö. habe ihm auch mitgeteilt, dass K. in der Türkei im Krankenhaus liege. „Er sollte das regeln“, wiederholte Willms sichtlich verunsichert, nachdem ihn Götzl angefahren hatte: „Sie müssen doch Kontakt zu Ihrer Mandantschaft haben!“ Nebenkläger Ö. wird von dem Rechtsanwalt Reinhard Schön vertreten, der am Dienstag vor Gericht sofort der Darstellung seines Kollegen widersprochen hatte: „Nach meinem Stand ist es so, dass er gar keinen Kontakt zu Frau K. hatte.“ Doch, er habe K. getroffen, sagte Willms, aber Götzl schien das nicht zu überzeugen. „Schaffen Sie Klarheit!“

          Rechtsanwalt Willms wird inzwischen von der Eschweiler Kanzlei „Bach und Nickel“ vertreten, die allerdings am Wochenende auf Nachfrage die neuesten Entwicklungen weder bestätigen noch konkretisieren wollte. „Wir machen dazu derzeit keine Angaben“, hieß es. Nach dem Bericht hatte Nebenkläger Ö. das vermeintliche Opfer Meral K. dem Rechtsanwalt Willms gegen Zahlung einer Provision vermittelt. Willms sei ein Foto gezeigt und gesagt worden, die Frau sei krank und in der Türkei. Aufgeflogen sei die Täuschung erst jetzt, als Ö. das Foto unter Angabe eines anderen Namens einem weiteren Anwalt gezeigt habe, auch verbunden mit einer Provisionsforderung. Dieser Anwalt soll das Mandat jedoch abgelehnt haben. In einer Stellungnahme sprach Willms jetzt von „betrügerischen Machenschaften“. Nicht erklärt wird damit jedoch, wen Willms laut eigener Aussage vor Gericht im Juni getroffen haben will - zusammen mit Nebenkläger Ö. Ebenso zu klären wird sein, auf welcher Grundlage K. vom Gericht als Nebenklägerin zugelassen wurde.

          Inzwischen soll Willms auch Anzeige erstattet haben. Das Oberlandesgericht München hatte nach eigenen Angaben bis Freitagnachmittag noch keine entsprechende Erklärung des Rechtsanwalts erhalten. Auch bei den Staatsanwaltschaften Köln und München war offenbar zu diesem Zeitpunkt noch nicht Anzeige erstattet worden. Was auch immer die weiteren Ermittlungen zu dem „Opfer“ Meral K. ergeben werden, Rechtsanwalt Willms wird Fragen beantworten müssen, wie sorgfältig er das Mandat vor der Übernahme geprüft und wie gründlich er seinen Verpflichtungen nachgekommen ist. Bislang haben seine Angaben dazu das Gericht nicht überzeugt. Interessant wird auch sein, wie Rechtsanwalt Schön auf die Vorwürfe seines Kollegen hinsichtlich seines Mandanten Ö. reagieren wird. Sollten sich die Vorwürfe gegen Ö. bestätigen, der als wirkliches Opfer gilt, könnte sich auch Schön genötigt fühlen, sein Mandat niederzulegen, vermuten Prozessbeteiligte.

          Andere Opfer und Nebenklägervertreter, die seit gut zweieinhalb Jahren in mühevoller Kleinarbeit vor Gericht die Interessen der Nebenkläger wahren, fühlen sich durch die Anschuldigungen diskreditiert. Befürchtet wird, das Debakel eines „falschen Opfers“ könnte ebenso von den eigentlich zu verhandelnden Verbrechen ablenken, wie im Sommer der Streit über die Sitzordnung von Beate Zschäpes Pflichtverteidigern.

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