FDP kritisiert Pläne zum Waffenrecht
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Konstantin Kuhle, innenpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion, kritisiert den Neun-Punkte-Plan der Bundesregierung im Hinblick auf die Verschärfung des Waffenrechts. Bild: dpa
Die FDP hält das Waffenrecht für nicht reformbedürftig. Die geltende Rechtslage böte ausreichende Möglichkeiten, gegen Extremisten vorzugehen.
Die FDP kritisiert, dass die Bundesregierung das Waffenrecht verschärfen will, obwohl sie zuvor nicht geprüft habe, ob das geltende Recht ausreiche. Konkret geht es um den Plan der Bundesregierung, dass künftig die bloße Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung – und zwar auch dann, wenn diese nicht verboten ist – in der Regel zur Unzuverlässigkeit führen soll. Personen, die nicht zuverlässig sind, bekommen keine Waffenerlaubnis; haben sie eine, wird sie wieder entzogen. So soll nach den Vorstellungen der Bundesregierung der Zugang von Extremisten zu Schusswaffen erschwert werden. Diese Verschärfung ist Teil des Neun-Punkte-Plans gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität, den die Bundesregierung in der vergangenen Woche beschlossen hat.
Der FDP-Abgeordnete Konstantin Kuhle, innenpolitischer Sprecher seiner Fraktion, argumentiert, dass es nach den geltenden Vorschriften des Waffenrechts schon möglich sei, die Erlaubnis wegen der Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung oder Partei zu versagen oder zu entziehen. Auf eine schriftliche Frage, in wie vielen Fällen die betreffenden Normen zur Anwendung gekommen seien, antwortete das Bundesinnenministerium, auf Bundesebene gebe es keine systematische Erfassung, weil die Länder für den Vollzug des Waffengesetzes zuständig seien. „Bevor die Bundesregierung einen Generalverdacht gegen Jäger und Sportschützen auf den Weg bringt, sollte sie sich einen Überblick verschaffen, ob das geltende Recht nicht längst ausreicht“, sagte Kuhle dieser Zeitung. „Rechtsextremisten müssen dringend entwaffnet werden. Dazu bedarf es einer abgestimmten Strategie der Innenminister der Länder auf der Basis des geltenden Rechts und einer besseren Kommunikation zwischen Waffenbehörde und Verfassungsschutz.“
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