Soziale Netzwerke : Maas verzichtet auf Vorab-Filter für Hassbotschaften
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Bundesjustizminister Heiko Maas Bild: EPA
Justizminister Heiko Maas hat angeblich seinen Gesetzentwurf gegen Hass im Internet in Teilen eingeschränkt. An anderer Stelle wurde die Pflicht zur Löschung von Inhalten aber ausgeweitet.
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat seinen Entwurf für das „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ zu Hasskommentaren und Fake News in mehreren Punkten geändert. Das berichtete „Spiegel online“ am Mittwoch. Für Plattformen wie Facebook entfällt demnach die Vorgabe, generell dafür zu sorgen, dass illegale Inhalte nicht nochmals hochgeladen werden können. Im ursprünglichen Gesetzentwurf, den Maas vor zwei Wochen vorgestellt hatte, hieß es noch, soziale Netzwerke müssten „wirksame Maßnahmen gegen die erneute Speicherung des rechtswidrigen Inhalts“ ergreifen. Heftige Kritik aus den eigenen Reihen, von Industrie und Fachleuten hat laut „Spiegel online“ bewirkt, dass der Punkt gestrichen wurde.
Die Website beruft sich auf jene Fassung des Gesetzentwurfs, die das Bundesjustizministerium der EU-Kommission geschickt hat. Vor einer Verabschiedung durch den Bundestag soll der Text in Brüssel auf seine Vereinbarkeit mit Europarecht überprüft werden. Mit dem Gesetz will die Koalition gegen Hasskriminalität in sozialen Netzwerken vorgehen. Geplant sind Bußgelder bis zu 50 Millionen Euro, wenn Plattformbetreiber wie Facebook offensichtlich strafbare Inhalte nicht oder zu spät löschen. Zudem sollen die Unternehmen verpflichtet werden, ein Beschwerdemanagement aufzubauen und Transparenz über die Löschung herzustellen.
In anderen Punkten ist der Gesetzentwurf laut „Spiegel online“ noch ausgeweitet worden. So sei die Palette der rechtswidrigen Inhalte, die von Plattformen künftig innerhalb von 24 Stunden gelöscht werden müssen, um mehrere Tatbestände erweitert worden, unter ihnen sind Straftaten im Zusammenhang mit kriminellen und terroristischen Vereinigungen, die verfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen, Vorbereitungen schwerer staatsgefährdender Straftaten sowie landesverräterische Fälschung und Kinderpornografie.
Auch die Auskunftspflicht der Betreiberfirmen solle ausgeweitet werden, berichtet die Website. Werden Persönlichkeitsrechte auf der Plattform grob verletzt, könnten Anbieter demnach gezwungen werden, Nutzerdaten auch an Privatpersonen herauszugeben.
Bundesjustizminister : Maas: 50 Millionen Euro Bußgeld für Hasskommentare
Trotz der Vorabprüfung, für die die EU-Kommission maximal drei Monate (also bis zum 27. Juni) Zeit hat, sollen die parlamentarischen Beratungen über das Gesetz im Bundestag bereits beginnen. Der Gesetzentwurf soll innerhalb der nächsten Wochen im Kabinett beraten werden, das Gesetz noch im Sommer in Kraft treten.