
„Letzte Generation“ : Straftaten sind zum Wesensmerkmal geworden
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Aktivisten der Gruppierung „Letzte Generation“ haben sich mit ihren Händen auf eine Ausfahrt vom Mittleren Ring in München geklebt. Bild: dpa
Am Dienstag gab es Hausdurchsuchungen bei der „Letzten Generation“. Anlass sind Ermittlungen wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung. Darüber sollten sich die Aktivisten nicht wundern.
Das Strafgesetzbuch sanktioniert die Bildung einer kriminellen Vereinigung aus guten Gründen mit einem eigenen Straftatbestand. Wer sich zusammenschließt, um strafbare Taten zu begehen, beeinträchtigt das Sicherheitsgefühl der Bürger zumeist stärker als Einzeltäter.
Die „Letzte Generation“ bietet eine Vielzahl von Anhaltspunkten dafür, dass sie sich mittlerweile zu einer solchen Gruppe entwickelt hat. Die Klimaaktivisten sind straff organisiert und in der Lage, ihr Handeln zentral zu steuern. Ihre Sachbeschädigungen, Nötigungen und Hausfriedensbrüche sind keine Nebeneffekte friedlicher Versammlungsteilnahme, sondern von vornherein beabsichtigt, um möglichst viel Aufmerksamkeit zu erlangen.
Überzeugende Antwort des Rechtsstaats
Damit die Öffentlichkeit nicht das Interesse verliert, drehen die Aktivisten fortwährend an der Eskalationsspirale. Straftaten sind so mehr und mehr zum Wesensmerkmal der Gruppe geworden. Die am Dienstag von der Staatsanwaltschaft Neuruppin veranlassten Hausdurchsuchungen sind eine überzeugende Antwort des Rechtsstaats darauf, auch wenn es zunächst vor allem um die Protestaktionen gegen die Ölraffinerie in Schwedt geht.
Eine „Letzte Generation“, die sich an die Gesetze hält, können sich die Aktivisten vermutlich selbst nicht mehr vorstellen. Entsprechend reagierten sie auf die Hausdurchsuchungen am Dienstag. In ihrer Stellungnahme verwendete die Gruppe nicht besonders viel Mühe darauf, den Tatvorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung zu entkräften. Stattdessen prangerte sie die Hausdurchsuchungen als überzogen an.
Doch dafür, dass das Agieren der Ermittler tatsächlich unverhältnismäßig war, lieferten die Aktivisten keine plausiblen Argumente. Ihre pauschale Behauptung, der Staat wolle sie „mundtot“ machen, ist realitätsfern. Kein staatlicher Akteur verbietet der „Letzten Generation“, sich an der Klimadebatte zu beteiligen. Wer aber meint, nur durch Straftaten überzeugen zu können, nimmt sich selbst aus dem Diskurs.