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Kritik an EZB-Urteil : Was gesagt werden muss, muss gesagt werden

Wie handlungsfähig bleibt die EZB nach dem Urteil aus Karlsruhe? Bild: dpa

Den absoluten Gehorsam, den der Europäische Gerichtshof für sich reklamiert, den könnte es nur in einem europäischen Bundesstaat geben – das aber ist die EU nicht.

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          Was gesagt werden muss, muss mitunter gesagt werden – auch wenn es gefährlich sein kann. Das Bundesverfassungsgericht hat gerade ernst gemacht mit seiner jahrelang erhobenen Mahnung, EU-Organe, insbesondere die EZB, müssten sich im Rahmen ihres Mandats halten. Es kann sich natürlich nicht anmaßen, als nationales Gericht europäischen Institutionen den Stecker zu ziehen.

          Aber es muss darauf achten, dass sie nicht aus dem Ruder laufen, denn der europäische Staatenverbund zieht seine Legitimation aus den Mitgliedstaaten. Es muss die ganz große Ausnahme bleiben, dass ein Staat der EU in den Arm fällt, dass ein nationales Verfassungsgericht die Gefolgschaft verweigert.

          Aber den absoluten Gehorsam, den der Europäische Gerichtshof für sich reklamiert, den könnte es nur in einem europäischen Bundesstaat geben – das aber ist die EU nicht, weil es die Staaten und deren Bürger offenbar bisher nicht wollen. Der Mehrzahl der Verfassungsgerichte der EU-Mitgliedstaaten kennt nicht ohne Grund die Möglichkeit einer Letztkontrolle.

          Das ist keine Karlsruher Spezialität, auch wenn es hier als Vorbild gedient hat. Ein schlechtes Vorbild? Nein. Die Gefahr geht von eingefleischten EU-Gegnern aus. Von denen darf man sich aber nicht abhängig machen. Die grundsätzlich fruchtbare Zusammenarbeit auch mit EZB und Gerichtshof sollte keinen Schaden nehmen. Was gesagt werden muss, muss gesagt werden.

          Reinhard Müller
          Verantwortlicher Redakteur für „Zeitgeschehen“ und F.A.Z. Einspruch, zuständig für „Staat und Recht“.

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