
Kommentar : Wir geben nichts
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In klarem Widerspruch zu einem Urteil des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag hat das höchste Gericht Italiens nun den Weg geebnet für Entschädigungsklagen gegen Deutschland wegen nationalsozialistischer Untaten. Darauf kann es nur eine klare Antwort geben.
Warum soll sich eigentlich Wladimir Putin an das Völkerrecht halten? Warum Peking, warum die Vereinigten Staaten von Amerika? Das italienische Verfassungsgericht hat jetzt einen guten Grund geliefert, sich nicht um die internationale Ordnung zu scheren. In klarem Widerspruch zu einem eindeutigen Urteil des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag hat das höchste Gericht des engen EU-Partners nun den Weg geebnet für Entschädigungsklagen gegen Deutschland wegen nationalsozialistischer Untaten. Die Haager Richter hatten das nach langem Streit, den Berlin auch mit Griechenland führte, mit Hinweis auf die Immunität der Staaten abgelehnt.
Das klingt kühl, doch handelt es sich um einen wichtigen Ordnungsfaktor der internationalen Gemeinschaft: Kein Land darf über ein anderes zu Gericht sitzen. Dieser Grundsatz dürfte im Grunde auch Italien lieb und teuer sein – oder ist es auf zahllose Klagen aus jenen Ländern erpicht, die es einst selbst mit Krieg überzogen hat? Gewiss, die staatliche Souveränität ist heute kein Schutzschild mehr, hinter dem schwerste Verbrechen begangen werden dürfen. Die Untaten unter nationalsozialistischer Herrschaft sind ohnehin mit Geld nicht wiedergutzumachen. Wenn die (im übrigen zahlreichen) Länder, mit denen sich Deutschland einst im Kriegszustand befand, der Meinung sind, hier sei zu wenig geleistet worden, so mag darüber verhandelt werden. Aber eigentlich ist für solche Forderungen nach dem Zwei-plus-vier-Vertrag, der im Grunde ein Friedensvertrag war, kein Raum mehr.
Deutschland hat Entschädigungen geleistet und durfte darauf vertrauen, dass insbesondere EU-Staaten nach Jahrzehnten bewährter Partnerschaft nun nicht damit beginnen, die Gebäude von Goethe-Instituten zu pfänden. Es ist das eine, historische Schuld einzugestehen – das andere ist es, daraus heute konkrete Forderungen abzuleiten. In Polen und Russland, die unermessliche Opfer zu beklagen haben, werden derart weitgehende Ansprüche gegen Deutschland bemerkenswerterweise nicht offiziell erhoben. Wohl aber vom ehemaligen Kriegsverbündeten Italien. Wider das Völkerrecht. Tatsächlich handelt es sich offenbar um Völkerpathologie, die vor Gerichten nicht zu behandeln ist. Botschaft an Rom: Wir müssen reden. Aber wir geben nichts.