
Kommentar : Im NSU-Prozess fehlt das Gespür
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Begrenzter Platz: Der Sitzungssaal 101 im Oberlandesgericht München - hier beginnt am 17. April der NSU-Prozess Bild: dpa
Nicht nur deutsche Journalisten sollten über den NSU-Prozess berichten können, sondern gerade auch türkische und griechische.
Wenn der NSU-Prozess im April in München beginnt, werden sich die Augen der Öffentlichkeit wieder einmal auf den düsteren Schwurgerichtssaal A 101 richten - nicht nur die der deutschen. Das Oberlandesgericht sollte eigentlich garantieren, dass nicht nur deutsche Journalisten über den Prozess berichten können, sondern gerade auch türkische und griechische: Der Staat, der die Opfer nicht schützte, muss es den Angehörigen ermöglichen, sich durch Berichte aus erster Hand in ihrer Muttersprache informieren zu können.
Der Hinweis des Gerichts auf die zeitliche Abfolge der Akkreditierungsanträge lässt jedes Gespür für die menschlichen und politischen Befindlichkeiten vermissen. Im Osloer Verfahren gegen den Massenmörder Breivik gewährleistete eine Videoübertragung in andere Säle, dass Hunderte Prozessberichterstatter ihre Arbeit tun konnten; leider hat es der Gesetzgeber versäumt, so etwas auch in Deutschland zu gestatten. Bald dürften sich an gleicher Stelle Szenen wie die vom Auftakt des NS-Prozesses gegen John Demjanjuk wiederholen: Berichterstatter balgen sich um Plätze.