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Köln : Bewährungsstrafen in ersten Prozessen um Silvester-Gewalt

  • Aktualisiert am

Bild: dpa

Drei Männer sind wegen Diebstählen in der Silvesternacht vom Kölner Amtsgericht zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Sexuelle Übergriffe wurden ihnen nicht vorgeworfen.

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          In den ersten beiden Prozessen um die Straftaten in der Kölner Silvesternacht hat das Amtsgericht Köln am Mittwoch zwei nordafrikanische Asylbewerber zu Bewährungsstrafen verurteilt und einen weiteren nach Jugendstrafrecht unter Bewährung gestellt. Acht Wochen nach der Silvester-Gewalt am Hauptbahnhof gestanden die nach eigenen Angaben aus Marokko und Tunesien stammenden Männer den Diebstahl eines Handys beziehungsweise einer Tasche mit einer Fotokamera.

          Die 23, 22 und 18 Jahre alten Asylbewerber zeigten sich vor Gericht reuig – der Handy-Dieb entschuldigte sich bei der 20 Jahre alten Frau, deren Mobiltelefon er in der Silvesternacht am Kölner Hauptbahnhof gestohlen hatte. Der 23 Jahre alte Marokkaner wurde zu sechs Monaten auf Bewährung und 100 Euro Geldstrafe verurteilt – auch, weil bei ihm nach der Tat geringe Mengen Amphetamine gefunden worden waren. Zur Tatzeit soll er mehr als ein Promille Alkohol im Blut gehabt haben. Vor Gericht gab er die Tat unumwunden zu: „Ich habe gestohlen, das stimmt, ja.“

          In dem zweiten Prozess mussten sich der offenbar aus Tunesien stammende 22-Jährige und der 18 Jahre alte Marokkaner wegen des Diebstahls der Fotokamera verantworten. Sie gestanden ein, die Tasche mit der Kamera in der Silvesternacht einem Inder gestohlen zu haben. Tatort war die Hohenzollernbrücke über den Rhein unweit des Kölner Hauptbahnhofs. Wegen des Diebstahls verurteilte das Amtsgericht den 22-Jährigen zu drei Monaten auf Bewährung. „Ich bitte um Entschuldigung, ich werde das nicht wieder tun“, sagte der Mann kurz vor dem Urteil.

          Massive sexuelle Übergriffe auf Frauen in der Silvesternacht

          Sein 18 Jahre alter Mitangeklagter gestand zudem drei weitere Diebstähle, die er 2015 in Dortmund und in einem ICE zwischen Essen und Bochum begangen hatte und die ebenfalls Gegenstand der Anklage in Köln waren. Das Gericht stellte den Heranwachsenden nach Jugendstrafrecht unter Bewährung: Die Richterin verzichtete zwar auf eine Jugendstrafe, stellte aber gleichzeitig die Täterschaft des 18-Jährigen fest. Damit darf sich der Marokkaner nun in den kommenden zwei Jahren keine Straftat zuschulden kommen lassen. Anderenfalls muss er mit einer verschärften Strafe rechnen, da bei einer künftigen Verurteilung dann auch der Kamera-Diebstahl von Köln in das Strafmaß einbezogen würde.

          In der Silvesternacht hatten Gruppen von Männern am Kölner Hauptbahnhof massive sexuelle Übergriffe auf Frauen und zahlreiche Eigentumsdelikte verübt. Sexualtaten waren den drei Angeklagten in den ersten beiden Prozessen nicht zur Last gelegt worden. Mit weiteren Gerichtsverfahren wegen der Kölner Silvester-Vorfälle wird in den kommenden Monaten gerechnet. Bei den Tätern aus der Kölner Silvesternacht soll es sich überwiegend um Menschen mit nordafrikanischen Wurzeln handeln. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen der Taten gegen Dutzende Beschuldigte. Die Zahl der Opfer war zuletzt auf deutlich mehr als 1100 gestiegen. In etwa der Hälfte der Fälle wurden Sexualstraftaten angezeigt. Neben Diebstählen werden den Tätern aus der Kölner Silvesternacht auch Raubdelikte und Körperverletzungen zur Last gelegt.

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