Kinderporno-Vorwürfe : Staatsanwalt will Prozess gegen Edathy nicht einstellen
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Der frühere SPD-Bundestagsabgeordnete am 18. Dezember vor der Bundespressekonferenz Bild: dpa
Eine Woche vor seinem zweiten Auftritt vor dem Untersuchungsausschuss der Bundestages gibt es schlechte Nachrichten für den ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Edathy.
Der Kinderporno-Prozess gegen den ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy findet statt. Die Staatsanwaltschaft Hannover lehnte die Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage ab. Das teilte das zuständige Landgericht Verden am Freitag mit. Edathys Anwalt hatte beantragt, das Verfahren gegen Geldauflage einzustellen. Prozessbeginn ist nun wie ursprünglich geplant am 23. Februar in Verden.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurden die Voraussetzungen für eine Einstellung bereits vor Erhebung der Anklage geprüft. Schon damals habe man aber keine Möglichkeit dafür gesehen, das Verfahren wegen mangelnder Schwere der Vorwürfe gegen Geldauflage zu beenden. „An der damaligen Tatsachengrundlage und der rechtlichen Würdigung habe sich seither nichts geändert“, heißt es in der Mitteilung des Gerichts. Zudem sei das bisherige Verhalten des Angeklagten nicht geeignet, den Schuldvorwurf geringer erscheinen oder das öffentliche Interesse an dessen Verfolgung entfallen zu lassen.
Bei seinem bislang letzten öffentlichen Auftritt vor Journalisten in Berlin hatte Edathy sich im Dezember noch optimistisch gezeigt, dem drohenden Prozess am Landgericht Verden gegen Zahlung einer Geldauflage entgehen zu können. „Mir ist wegen der großen psychischen Belastung sehr daran gelegen“, sagte Edathy damals. Dabei hatte er die Einstellung zunächst sogar als Vorschlag des Richters bezeichnet. Dies hatte das Landgericht aber umgehend dementiert.
Ein Streitpunkt zwischen Staatsanwaltschaft und Anwalt war nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur die Frage, inwiefern Edathy bereit war, zuzugeben, dass er sich illegales Bild- und Videomaterial von Kindern und Jugendlichen über das Internet bestellt hatte.
Edathy habe sich bisher weder schriftlich noch öffentlich „in irgendeiner Form zu den Anklagevorwürfen bekannt“, teilte das Gericht die Meinung der Staatsanwaltschaft mit. Bei seiner Pressekonferenz hatte Edathy zwar erklärt, einen Fehler begangen zu haben, letztlich sei sein Verhalten aber immer legal gewesen.
Edathy wird in der Anklageschrift vorgeworfen, zwischen November 2013 und Februar 2014 in sieben Fällen mit seinem Dienst-Laptop kinderpornografische Bild- und Videodateien aus dem Internet heruntergeladen zu haben.
Zudem soll er einen Bildband und eine CD besessen haben, deren Inhalt von der Staatsanwaltschaft als jugendpornografisch eingestuft wird. Die Ermittler waren auf Edathy aufmerksam geworden, weil sein Name auf der Kundenliste einer kanadischen Firma stand, die auch Kinderpornos verkauft hat.
Für den Besitz entsprechenden Materials droht ihm eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe. Das Gericht wies bereits darauf hin, dass ein Strafmaß „eher im unteren Bereich“ zu erwarten sei, weil es sich „um vergleichsweise wenige Taten mit einer noch begrenzten Anzahl an Zugriffen“ handele.
Parallel zur juristischen Klärung der Vorwürfe untersucht sei Anfang Juli 2014 ein Untersuchungsausschuss des Bundestages, ob Edathy von seinen Parteifreunden über die Ermittlungen gegen ihn gewarnt wurde. Das Gremium will klären, ob in der Affäre Geheimnisverrat, wenn nicht sogar Strafvereitelung im Amt vorliegt.
In diesem Zusammenhang hatte Edathy schwere Vorwürfe gegen den früheren Präsidenten des Bundeskriminalamtes, Jörg Ziercke, und den SPD-Bundestagsabgeordneten Michael Hartmann erhoben. Beide hatten den Vorwurf zurückgewiesen, Edathy gewarnt zu haben. Ziercke und Edathy sollen am 18. Januar vor dem Ausschuss aussagen.