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Internationaler Strafgerichtshof : Haager Fanal

Der kongolesische Milizenführer Thomas Lubanga steht seit 2009 in Den Haag vor Gericht, weil er in Kongo während des Bürgerkriegs Kindersoldaten rekrutiert und ausgebildet haben soll

Der kongolesische Milizenführer Thomas Lubanga steht seit 2009 in Den Haag vor Gericht, weil er in Kongo während des Bürgerkriegs Kindersoldaten rekrutiert und ausgebildet haben soll Bild: AFP

Ein neuer Meilenstein ist erreicht: An diesem Mittwoch verkündet der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag sein erstes Urteil. Der kongolesische Milizenführer Lubanga muss sich dafür verantworten, dass er in Kongo während des Bürgerkriegs Kindersoldaten rekrutierte.

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          Ein neuer Meilenstein ist erreicht: An diesem Mittwoch verkündet der Internationale Strafgerichtshof sein erstes Urteil. Der kongolesische Milizenführer Thomas Lubanga steht seit 2009 in Den Haag vor Gericht, weil er in Kongo während des Bürgerkriegs Kindersoldaten rekrutiert und ausgebildet haben soll. Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch teilte schon vorsorglich mit, sollte Lubanga für schuldig befunden werden, sei die Entscheidung ein „mächtiges Signal“ an alle, die in aller Welt Kindersoldaten verpflichten.

          Reinhard Müller
          Verantwortlicher Redakteur für „Zeitgeschehen“ und F.A.Z. Einspruch, zuständig für „Staat und Recht“.

          Darum geht es in der Tat: um Signale, um Fanale. Ein Signal war schon die Einigung von 120 Staaten auf die Gründung des Internationalen Strafgerichtshofs 1998 in Rom. Vor bald zehn Jahren nahm das Gericht seine Arbeit auf. Ein alter Traum ging für diejenigen in Erfüllung, die in den Militärtribunalen von Nürnberg und Tokio nur einen Anfang gesehen hatten.

          Mehr als nur Symbolik

          Der Internationale Strafgerichtshof ist ein Gericht der Reserve: Nur wenn die Staaten nicht willens oder in der Lage dazu sind, schwerste Verbrechen wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen zu verfolgen, dann ist Den Haag zuständig. Wer etwa in einem Land militärisch interveniert, das Mitglied des Statuts von Rom ist, fällt unter die Zuständigkeit des Strafgerichtshofs.

          Deshalb liefen die Vereinigten Staaten, die in Rom noch am Statut mitgefeilt hatten, lange Zeit Sturm gegen das neue Gericht in Den Haag. Sie bevorzugen Ad-Hoc-Tribunale wie das für das ehemalige Jugoslawien und für Ruanda, die vom UN-Sicherheitsrat eingesetzt worden waren. Mittlerweile hat sich der Sturm etwas gelegt: So war Amerika im UN-Sicherheitsrat daran beteiligt, die Fälle Sudan und Libyen dem Strafgerichtshof zur Prüfung vorzulegen.

          Wenn nun an diesem Mittwoch das Haager Gericht sein erstes Urteil fällt, dann wird auch wieder in Erinnerung gerufen, dass es eben nicht nur um Symbolik geht. Sondern um einen Angeklagten, dem schwerste Verbrechen vorgeworfen werden - und von dessen Schuld die Kammer ohne jeden Zweifel überzeugt sein muss.

          Verteidigung plädiert auf „nicht schuldig“

          Lubanga war der erste Angeklagte des Internationalen Strafgerichtshofs. Der argentinische Chefankläger des Gerichts, Luis Moreno Ocampo, machte in seinem Plädoyer am ersten Verhandlungstag im Januar 2009 deutlich, dass er eine hohe Strafe fordern wird. Lubanga, dessen Anwältin gleich zu Beginn auf „nicht schuldig“ plädierte, habe sich an einer „ganzen Generation“ vergangen. Er soll in großem Umfang Kindersoldaten rekrutiert und für Kampfhandlungen eingesetzt haben, und zwar in seiner Truppe zur „Befreiung“ Kongos (FPLC) im (Bürger-)Krieg zwischen September 2002 und Juni 2003.

          Die Zwangsrekrutierung von unter 15 Jahre alten Kindern ist strafbar nach dem Statut des Internationalen Strafgerichtshofs. Kongo hatte das Statut im April 2002 ratifiziert und um Strafverfolgung durch den Haager Strafgerichtshof nachgesucht.

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