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Jasper von Altenbockum (kum.)

Ein neuer Lockdown? : Keine Zeit mehr für lange Debatten

Fußgängerzone in Berchtesgaden. Bild: dpa

Über Lockerungen kann man sich lange Debatten leisten, über Verschärfungen nicht. Auch parlamentarischen Katzenjammer sollte man sich für die Zukunft aufsparen.

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          Es wäre eine große Ernüchterung für die Länder, wenn es so käme, wie Markus Söder es jetzt vorgeschlagen hat: mehr Kompetenzen für den Bund in der Infektionsbekämpfung. Das Hohelied auf den Föderalismus, das auch der bayerische Ministerpräsident stets angestimmt hat, hört sich anders an. Bislang galten die sechzehn Regierungen als Gewährleister dafür, dass die Corona-Pandemie punktgenau bekämpft werden kann.

          Davon ist derzeit nicht viel zu spüren. Die Entwicklung geht in die völlig falsche Richtung, ohne dass klare Konsequenzen gezogen würden. Auch der Vorschlag Söders allein, eine bundesweite Maskenpflicht an belebten Straßen und Plätzen, ist gut gemeint, aber sicher nicht der Volltreffer gegen die fatale Überlastung der Gesundheitsämter.

          Der Föderalismus ist in der Corona-Krise die erste Stufe der Verhältnismäßigkeit. Was in Berchtesgaden nottut (ein „Lockdown“, wie ihn Bayern jetzt verhängt hat), kann in Greifswald widersinnig sein. Die Einheitlichkeit, die als Mittel gepriesen wird, um die Akzeptanz der Corona-Politik zu erhöhen, bewirkt daher das Gegenteil. Das gilt auch für eine generelle Maskenpflicht, für Sperrstunden oder Reiseverbote.

          Söders Stoß zielt in die richtige Richtung

          Die „Inzidenzregel“ schien das richtige Instrument zu sein, um zur kleinteiligen und dosierten Bekämpfung der Pandemie zu kommen. Diese Strategie droht nun zu scheitern. Der Widerstand, ob offen oder unbewusst, gegen viele örtliche Gegenmaßnahmen scheint wesentlich erfindungsreicher zu sein als der gegen den Schock des nationalen „Hammers“ im Frühjahr. Den Rest erledigen die Verwaltungsgerichte.

          Söders Stoß zielt deshalb in die richtige Richtung. Wenn reihenweise die Maßnahmen der Landesregierungen als unverhältnismäßig, ineffektiv, verfassungswidrig, unrealistisch, schockierend oder als unkontrollierbar angegriffen werden, ist die Sache beim Bund vielleicht doch besser aufgehoben.

          Nicht nur die Länder sind dann aber die Verlierer. Auch die Bürger müssten sich sagen lassen, dass Unvernunft und Besserwisserei nur durch die Wucht der Zentrale gebändigt werden können. Ob die Parlamente, wie jetzt zu hören ist, das alles besser als die Exekutive gemacht hätten? So viel Zeit, das zu klären, gibt es leider nicht.

          Die Klage über mangelnde Beteiligung des Bundestags kommt ohnehin zur Unzeit. Es hätte viele Gelegenheiten gegeben, dass sich das Parlament in der Corona-Gesetzgebung zurückmeldet, unter anderem, als FDP und AfD entsprechende Anträge stellten. Debatten über die Corona-Politik der Bundesregierung hat es überdies zahlreiche gegeben, eine davon, die Haushaltsdebatte, liegt nur wenige Tage zurück. Jede Fraktion kann sie außerdem per Antrag auf die Tagesordnung setzen.

          Sie mächtig ist die Regierung gar nicht

          Dass nun dennoch über mangelnde Beteiligung geklagt, gar über eine undemokratische, ja rechtswidrige Verordnungsflut gesprochen wird, ist eine Phantomdebatte. Dem Bundestag ergeht es so ähnlich wie der Bundesregierung: So mächtig, wie es aussieht, ist sie nämlich gar nicht. Die Regierungsmacht per Verordnung liegt in Corona-Zeiten eindeutig in den Bundesländern, auch in den Kommunen. Und wäre es wirklich demokratischer, bürgernäher und im Sinne der Gewaltenteilung, wenn der Bundestag, indem er für sich mehr Kompetenzen durchsetzt, an der Entmachtung der Landesregierungen, der Landesparlamente und der kommunalen Selbstverwaltung mitwirken wollte?

          Jasper von Altenbockum
          Verantwortlicher Redakteur für Innenpolitik.

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