Zwangsverheiratung in Deutschland : Schröder: In Schulen mehr über Zwangsehen sprechen
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Familienministerin Schröder und die Integrationsbeauftragte Böhmer bei der Pressekonferenz zur Studie über Zwangsverheiratungen Bild: dpa
Familienministerin Schröder hat mehr Aufklärung über Zwangsehen in Schulen gefordert. Viele Betroffene seien noch Schüler, sagte sie bei der Vorstellung einer Studie zu dem Thema.
Bundesfamilienministerin Schröder (CDU) hat gefordert, in Schulen besser über die Problematik von Zwangsverheiratungen zu informieren. Das sei nötig, weil viele Betroffene noch zur Schule gingen, sagte Frau Schröder am Mittwoch in Berlin bei der Vorstellung der Studie „Zwangsverheiratung in Deutschland“. Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung Böhmer (CDU) rief zugleich dazu auf, mit den Behörden der Herkunftsländer enger zusammenzuarbeiten.
Nach der Befragung waren fast alle Betroffenen Einwanderer oder Nachkommen von Einwanderern, 44 Prozent hatten türkische Wurzeln. Frau Böhmer sagte, in „zahlreichen Fällen“ würden Betroffene zur Zwangsheirat ins Ausland verschleppt. Die Herkunftsländer müssten „mit ganzer Kraft gegen die schwere Menschenrechtsverletzung der Zwangsheirat vorgehen“.
Die Untersuchung beruht auf den Angaben von 830 Beratungsstellen. Demnach gab es im Jahr 2008 mehr als 3400 Fälle, in denen eine Zwangsverheiratung bevorstand oder stattgefunden hatte. Die meisten der Betroffenen waren Mädchen und Frauen, aber auch fünf Prozent junge Männer. Knapp ein Drittel von ihnen war minderjährig, 40 Prozent waren zwischen 18 und 21 Jahren alt. Annähernd jede Zweite hatte die deutsche Staatsangehörigkeit. Zudem wird von einer großen Dunkelziffer ausgegangen.
Zwangsverheiratung ist seit 2005 als besonders schwere Nötigung strafbar, 2010 (also nach dem Untersuchungszeitraum) wurde ein eigener Straftatbestand Zwangsverheiratung geschaffen. In der Studie wird zugleich darauf hingewiesen, dass es an einer anderen im vergangenen Jahr beschlossenen Maßnahme erhebliche Kritik von Fachleuten gebe.
Es geht dabei um das Aufenthaltsrecht für Eheleute. Die Mindestzeit, die ein Paar verheiratet sein muss, damit der Partner eine Aufenthaltserlaubnis erhält, wurde von zwei auf drei Jahre erhöht. Auch die Opposition kritisierte das. „Viele Frauen sind damit noch ein weiteres Jahr der Zwangssituation ausgesetzt“, sagte der Grünen-Politiker Kilic. Von einem anderen Land aus sei es schwer, die Zwangsehe nachzuweisen und so Betroffenen wegen besonderer Härte ein eigenständiges Aufenthaltsrecht zu gewähren.