NSU-Prozess : Zschäpe laut Gutachter voll schuldfähig
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Beate Zschäpe zwischen ihren Anwälten Hermann Borchert (l.) und Mathias Grasel Bild: dpa
Dem psychiatrischen Gutachter im NSU-Prozess zufolge gibt es bei Beate Zschäpe keine Hinweise auf Schuldunfähigkeit. Eine Persönlichkeitsstörung wollte der Psychiater jedoch nicht ausschließen.
Der psychiatrische Sachverständige im NSU-Prozess, Henning Saß, hat die Hauptangeklagte Beate Zschäpe als voll schuldfähig beurteilt. Das berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung. In seinem der F.A.Z. vorliegenden Gutachten kommt Saß zu dem Ergebnis, dass es keine Hinweise auf Schuldunfähigkeit oder verminderte Schuldfähigkeit gebe.
Eine Persönlichkeitsstörung wollte der Psychiater nicht ausschließen. Seiner Beobachtung zufolge weist die Persönlichkeit Zschäpes aber keine „so abnormen Züge“ auf, dass von einer krankhaften seelischen Störung gesprochen werden könne.
Stattdessen vermutet Saß bei Zschäpe ein antisoziales Verhalten, so die F.A.Z. Außerdem sieht er bei ihr Anzeichen für eine Neigung zum Verdrängen, zu manipulativem Verhalten und zu egozentrischen Zügen. Eigentlich hätte das Gutachten am Mittwoch im Gerichtssaal verlesen werden sollen. Die Anwälte Zschäpes stellten jedoch einen Befangenheitsantrag gegen die Richter.
Der Pflichtverteidiger Wolfgang Stahl argumentierte, das Gericht habe einen gegen das Gutachten gerichteten Antrag mit „nicht nur den Anschein der Willkür weckenden Begründungen“ abgelehnt. Das Gericht beendete daraufhin die Sitzung, ohne über den Befangenheitsantrag zu entscheiden. Der Prozess wird am 10. Januar fortgesetzt.