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Zweifel an Alter und Identität : Tunesischer Asylbewerber ersticht junge Frau in Worms

Der Polizei liegen offenbar unterschiedliche „Varianten“ der Personalien des Tunesiers vor. Grund dafür ist die Transkription aus dem Arabischen. Bild: dpa

Er war polizeibekannt und weilte nur noch unter Duldung in Deutschland. Ein tunesischer Asylbewerber soll am Mittwoch eine junge Frau erstochen haben. An seinem Alter gibt es Zweifel.

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          Am Alter und an der Identität eines Tunesiers, der verdächtigt wird, eine junge Frau im rheinland-pfälzischen Worms getötet zu haben, gibt es offenbar Zweifel. Bei dem mutmaßlichen Täter handelt es sich Medienberichten zufolge um den 22 Jahre alten Ahmed T. Nach Angaben eines Sprechers der Staatsanwaltschaft Mainz liegen den Behörden jedoch unterschiedliche „Varianten“ von dessen Personalien vor.

          Julian Staib
          Politischer Korrespondent für Norddeutschland und Skandinavien mit Sitz in Hamburg.

          Bei Asylfällen gibt es häufig verschiedene Namensschreibweisen aufgrund der Transkription aus dem Arabischen. Doch variiert in diesem Fall offenbar auch das Geburtsdatum. Der polizeibekannte und für eine Abschiebung zur Festnahme ausgeschriebener Mann ohne festen Wohnsitz soll in der Nacht auf Mittwoch die 21 Jahre alte Frau in deren Elternhaus erstochen haben. Er hatte sich am Mittwoch der Polizei gestellt und befindet sich in Untersuchungshaft. Nach Angaben eines Sprechers der Staatsanwaltschaft Mainz bezichtigte er sich selbst der Tat. Aufgrund der bei ihm vorgefundenen Spuren sowie des Spurenbildes am mutmaßlichen Tatort gebe es keinen Grund, an der Aussage zu zweifeln.

          Der Tunesier hatte im Oktober 2017 in Baden-Württemberg einen Asylantrag gestellt, nach dessen Ablehnung wurde er geduldet. Am Montag war er von der zuständigen Ausländerbehörde zur Fahndung ausgeschrieben worden, weil er abgeschoben werden sollte. Er war nach Angaben der Staatsanwaltschaft Mainz zuletzt in Karlsruhe gemeldet gewesen. Weil er sich dort nicht mehr aufgehalten habe, sei er abgemeldet worden. Wo er zuletzt wohnte, blieb zunächst unklar. Nach Angaben des Regierungspräsidiums Karlsruhe war Ahmed T. am 22.10.2018 aus der Erstaufnahme in Karlsruhe untergetaucht. Von der Polizei Worms sei dem Regierungspräsidium Anfang Dezember 2018 mitgeteilt worden, dass der Betreffende sich öfter im Stadtgebiet Worms aufhalte, aber über keinen festen Wohnsitz und über keine zuverlässige postalische Anschrift verfüge.

          Der Polizei war der mutmaßliche Täter bekannt: Im Oktober verbüßte er eine dreiwöchige Haftstrafe wegen Diebstahls. Er war zu einer Zahlung verurteilt worden, dem jedoch nicht nachgekommen. Zudem war er nach Angaben des Polizeipräsidiums Mainz bereits wegen zwei Körperverletzungsdelikten sowie im Zusammenhang mit Ermittlungen wegen einem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie wegen Bedrohung und Nötigung auffällig geworden.

          Bei der Vorführung vor den Haftrichter am Donnerstag musste der Verdächtige nach Angaben eines Sprechers der Staatsanwaltschaft gefesselt werden, er sei „ausgesprochen aufgebracht“ gewesen. Es erfolgte eine forensisch-psychiatrische Untersuchung, auch deswegen, da ein Tatmotiv unklar ist. „Normalpsychologische Erklärungen“ wie eine Tat aus Eifersucht oder wegen Geldes griffen derzeit nicht, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Der Tunesier hatte sich offenbar häufiger im Elternhaus der 21 Jahre alten Frau aufgehalten, wo diese lebte. Medienberichten zufolge soll es sich um seine Freundin gehandelt haben. Das Opfer wies mehrere Stichverletzungen auf, eine Obduktion wurde angeordnet.

          Die AfD ruft zur „Mahnwache“ auf

          Der Oberbürgermeister der Stadt Worms Michael Kissel (SPD) zeigte sich in einer Stellungnahme tief betroffen von der Tat und sprach der Familie der Getöteten seine Anteilnahme aus. „Wir Wormser müssen stark sein und zusammenhalten, um der Familie den bestmöglichen Rückhalt zu geben“, schrieb Kissel. Am Mittwoch hatte er einem Bericht der „Wormser Zeitung“ zufolge bei einer öffentlichen Ausschusssitzung dafür geworben, das Geschehen mit dem gebotenen Respekt und politischem Augenmaß zu behandeln. Es gelte, nun Vertrauen in die Justiz zu zeigen. Und es dürfe nicht geduldet werden, dass ein solches Ereignis von rechtsextremen und rechtspopulistischen Kräften für ihre Zwecke missbraucht werde.

          In Rheinland-Pfalz wird nach dem Mord an einem jungen Mädchen in Kandel im Dezember 2017 durch einen Afghanen, dessen Asylantrag abgelehnt worden war, nach wie vor erbittert über die Flüchtlingspolitik gestritten. Kandel war in der Folge zum Aufmarschgebiet auch für rechtsextreme Gruppen geworden. In Worms riefen Freunde der Familie der getöteten Frau zu einem Trauermarsch für Samstagabend auf. Der Vorsitzende der rheinland-pfälzischen AfD Uwe Junge wiederum kündigte eine „Mahnwache“ am Dienstag in Worms an.

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