Transparente gegen den Verkauf des Hauses und für die Ausübung des Vorkaufsrechts durch den Bezirk in der Anzengruberstraße in Berlin-Neukölln Bild: dpa
Immer mehr Mietshäuser werden in Eigentumswohnungen aufgeteilt, vor allem in Großstädten wie Berlin. Ein Bezirk in der Hauptstadt nimmt nun den Kampf gegen ein großes Immobilienunternehmen auf – und betritt damit Neuland.
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Wenn es um Wohnungsnot geht, ist meist von steigenden Mieten die Rede. Doch das Problem ist größer. Immer mehr Mietshäuser werden in Eigentumswohnungen aufgeteilt, vor allem in Großstädten wie Berlin. Im Bezirk Kreuzberg-Friedrichshain sind laut dem zuständigem Baustadtrat schon etwa ein Drittel der Mietshäuser umgewandelt; auch in Neukölln kam es, einem Bericht des Bezirksamts zufolge, in den vergangenen Jahren zu überdurchschnittlich vielen Umwandlungen. Zwar gibt es Gesetze, die Mieter vor Verdrängung schützen und Bevölkerungsstrukturen erhalten sollen – doch bislang konnten die Regeln leicht umgangen werden. Das könnte sich nun ändern. Der Bezirk Neukölln hat einen Präzedenzfall geschaffen, dessen Wirkung weit über Berlin hinausreichen könnte.
Wenn eine Mietwohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt und dann verkauft wird, steht den Bewohnern ein Vorkaufsrecht zu. Üben sie es nicht aus, sind sie vor Eigenbedarfskündigungen nur vorübergehend geschützt, auch wenn der Rechtssatz „Kauf bricht Miete nicht“ anderes suggeriert. In der Regel kann der neue Eigentümer dem Mieter drei Jahre nach dem Kauf kündigen. Je nach Region kann die Sperrfrist auf zehn Jahre verlängert werden; in Berlin ist das geschehen.
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