Auf dem rechten Auge blind?
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Robert Schäfer, Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz in Hessen Bild: dpa
Die Rolle von Hessens Verfassungsschutz hat sich seit den NSU-Morden gewandelt. Die Sehstärke auf dem rechten Auge ist gestiegen. Trotzdem wirft der Fall Lübcke Fragen auf.
Nachdem sich der Landtag über rund vier Jahre in einem eigenen Untersuchungsausschuss bemüht hatte, die Morde der Terrorgruppe NSU und das Vorgehen der Sicherheitsbehörden aufzuklären, herrschte unter vielen Abgeordneten in Wiesbaden Einigkeit: Der hessische Verfassungsschutz war einst auf dem rechten Auge blind. Seitdem aber hat sich die Behörde gewandelt. Wie weit dieser Wandel ging, wird auch der Fall Lübcke zeigen. Im hessischen NSU-Untersuchungsausschuss wurde damals deutlich, dass die Behörden viel zu spät gegen Rechtsextremisten ermittelt hatten. Erst mehr als elf Jahre nach dem Mord an dem aus Hessen stammenden Enver Simsek geschah das. Vielen Hinweisen auf einen rechtsextremen Bezug war zuvor nicht nachgegangen worden. Akten verschwanden. Die Rolle der V-Männer war fragwürdig. Und auch der Umgang der Landespolitik damit. So ließ der damalige Innenminister und heutige Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) die V-Männer für eine Befragung im Ausschuss sperren.

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An diesem Zustand, so erweckt derzeit die Linke im Hessischen Landtag den Eindruck, habe sich wenig geändert. Ob der mutmaßliche Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten ein V-Mann gewesen sei, fragte etwa die Vorsitzende der Fraktion Die Linke im Landtag, Janine Wissler, am Mittwoch im Innenausschuss den Innenminister Peter Beuth (CDU). Das wurde verneint. Wissler zufolge war die Personalakte von E. dem Parlament während des NSU-Untersuchungsausschusses vorenthalten worden. Doch offenbar wurde sie gar nicht angefragt. E. stand damals nicht im Fokus. Seine Akte ist zudem anders als zunächst dargestellt noch vorhanden. Sie steht den Ermittlungsbehörden und der parlamentarischen Kontrolle zur Verfügung.
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