Wie schützt man das Grundgesetz vor seinen Feinden?
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Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts am 5. November Bild: dpa
Die Verfassungsordnung hat Schwachstellen. Jemand, der „das System“ von innen ändern wollte, käme ziemlich weit. Der Hamburger Justizsenator will jetzt Sicherungen einbauen – mit bangem Blick auf die AfD.
Die Geschichte liest sich nicht nur wie eine Horrorgeschichte, sie ist eine. Das Szenario, das sie beschreibt, macht Angst, und es ist ausgedacht. Maximilian Steinbeis, Jurist und Betreiber des „Verfassungsblogs“, hat sie kürzlich veröffentlicht. „Jetzt mal angenommen, es käme einer“, so beginnt die Geschichte. Gemeint ist einer, der es auf die freiheitliche demokratische Grundordnung absehen hat, die er als das „System“ der „Altparteien“ verunglimpfen würde. Einer, der der AfD angehört – wobei Steinbeis den Namen der Partei nicht erwähnt. Dieser eine also würde bei einer Bundestagswahl einen fulminanten Sieg erringen und sich dann an den Umbau unserer Staatsordnung machen. Wie weit käme er dabei?

Politische Korrespondentin in Berlin.
Das Grundgesetz ist die Verkörperung des Versprechens „Nie wieder“, unsere Demokratie ist wehrhaft, verfassungsfeindliche Parteien können verboten werden, Grundrechte können verwirkt werden, die Ewigkeitsklausel des Artikel 79 Absatz 3 sorgt dafür, dass Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Föderalismus, Sozialstaatlichkeit, die republikanische Staatsform und das Grundrecht der Menschenwürde nicht abgeschafft werden können. Und 70 Jahre Grundgesetz sind doch ein Pfund.
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