Wie es im Fall Giffey weitergeht
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Franziska Giffey Ende Oktober im Bundestag Bild: dpa
Die Freie Universität Berlin will es nicht mehr bei einer Rüge belassen und die Arbeit der Bundesfamilienministerin nochmals prüfen. Die Wahrscheinlichkeit, dass sie ihren Doktorgrad verliert, steigt.
Der Druck auf das Präsidium der Freien Universität (FU) Berlin im Fall der Doktorarbeit von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) muss gewaltig gewesen sein. Intern hatte das Präsidium den traditionell an der FU starken Asta gegen sich, möglicherweise auch die beiden anderen Berliner Universitäten des Exzellenzverbundes sowie die Öffentlichkeit. Dazu hatte gewiss das Gutachten des Bonner Rechtswissenschaftlers Klaus Ferdinand Gärditz beigetragen, das die Berliner CDU-Fraktion in Auftrag gegeben hatte. So blieb der Universität nur noch eine gesichtswahrende Möglichkeit: das gesamte Überprüfungsverfahren für die Dissertation neu aufzurollen.
Sie hätte sich zwar auch auf das von ihr selbst in Auftrag gegebene Gutachten des Berliner Rechtswissenschaftlers Ulrich Battis zurückziehen können. Battis hatte den Auftrag, abstrakt zu prüfen, ob die wegen der Mängel in der Doktorarbeit erteilte Rüge auf der Grundlage des Berliner Hochschulgesetzes überhaupt möglich ist. Er verwies in seinem Gutachten darauf, dass die Zulässigkeit einer Rüge ohne ausdrückliche gesetzliche Regelung im Wissenschaftsrecht von Rechtsprechung und juristischer Literatur kontrovers und zum Teil in sich widersprüchlich behandelt wird. „Auch in anderen Universitäten als der FU Berlin werden Rügen ohne ausdrückliche gesetzliche Regelung in minderschweren Fällen anstelle eines Titelentzugs ausgesprochen.“ Als Beispiele nannte er die Charité in Berlin mit ihren über einem Dutzend Rügen, aber auch die Universitäten in Dortmund und Münster.
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