Eine nachdenkliche Debatte über die Sterbehilfe
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Die letzten Dinge: Der Bundestag muss die Sterbehilfe neu ordnen. Bild: dpa
Der Bundestag diskutiert drei Gesetzentwürfe zur Reform der Sterbehilfe. Wie kann man das Recht auf selbstbestimmtes Sterben und den Lebensschutz in ein sinnvolles Verhältnis bringen?
Drei aufgeregte Debatten an einem Vormittag wollte auch der Bundestag nicht führen. Während die zweite und dritte Lesung zur Abschaffung des Paragraphen 219a aggressiv mit vielen Zwischenrufen geführt wurde und die Vorratsdatenspeicherung die Gemüter zusätzlich erhitzte, kehrten die Abgeordneten bei der ersten Lesung zur Reform der Sterbehilfe zu einem ruhigen und nachdenklichen Diskurs zurück. Drei Gesetzentwürfe standen dabei zur Debatte. Bei der Reform geht es darum, das Recht auf selbstbestimmtes Sterben und den Lebensschutz in ein sinnvolles Verhältnis zu bringen.
Da das Bundesverfassungsgericht das seit 2015 bestehende Verbot der geschäftsmäßigen, auf Wiederholung angelegten Sterbehilfe vor zwei Jahren aufgehoben hatte, weil es das Recht des Einzelnen auf selbstbestimmtes Sterben verletzt, muss der Bundestag die Sterbehilfe neu ordnen. Dazu liegen drei fraktionsübergreifende Gesetzentwürfe sowie ein Antrag zur Suizidprävention vor. Die Vorlagen wurden im Anschluss an die Debatte an die zuständigen Ausschüsse überwiesen. Nach der Sommerpause soll es Anhörungen geben; im Oktober könnte dann die Entscheidung fallen.
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