„Es gibt kein Informationsdefizit“
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Elisabeth Winkelmeier-Becker im Bundestag Bild: Picture Alliance
Die Vorsitzende des Rechtsausschusses Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU) kritisiert, dass die Ampel das Verbot der Werbung für Abtreibungen streichen will. Ein Gespräch über die Rechte von Müttern und den Schutz des ungeborenen Lebens.
Frau Winkelmeier-Becker, die Ampel will laut Koalitionsvertrag den Paragraphen 219a StGB streichen, der Werbung für Schwangerschaftsabbruch unter Strafe stellt. Hat Sie das überrascht?
Nein, das stand ja in deren Wahlprogrammen.
Die Forderung, diesen Paragraphen abzuschaffen, steht im direkten Zusammenhang mit der Verurteilung der Gießener Frauenärztin Hänel, die auf ihrer Website darüber informiert hatte, dass sie Abtreibungen durchführt.
CDU/CSU und SPD haben deshalb bereits vor drei Jahren geregelt, dass Ärzte auf ihrer Website darauf hinweisen dürfen, dass sie Abtreibungen vornehmen. Sie können auf die Website der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung verlinken oder auf die Internetliste der Bundesärztekammer mit Praxen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen.
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