
Werbeverbot für Abtreibung : Wenn der Justizminister Fake News verbreitet
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Bundesjustizminister Buschmann am 11. Mai 2022 im Bundestag Bild: dpa
Jede Frau kann sich ungehindert über Schwangerschaftsabbrüche informieren. Bundesjustizminister Marco Buschmann irrt.
Der liberale Bundesjustizminister behauptet allen Ernstes, die aktuelle Rechtslage erlaube es Verschwörungstheoretikern und Fake-News-Schleudern, jeden Unsinn über Schwangerschaftsabbrüche zu verbreiten – während es zugleich qualifizierten Ärzten verboten werde, sachliche Informationen zum Schwangerschaftsabbruch bereitzustellen.
„Das ist doch absurd!“, rief Marco Buschmann im Bundestag. Nein, das sind Fake News. Jede Frau kann sich ungehindert über Abtreibungen informieren. Auch bei Ärzten. So wie das in der von der FDP beschworenen aufgeklärten Gesellschaft sein sollte.
Wenn dann noch von der Bundesregierung behauptet wird, die Strafnorm zum Schwangerschaftsabbruch und das Verbot der Werbung dafür hätten überhaupt nichts miteinander zu tun, dann hat sie keine hohe Meinung vom Intellekt der Bürger. Denn natürlich gehört das Verbot einer Werbung für Unrecht (das für die Betroffenen straffrei ist) zum gesetzlichen Konzept des Lebensschutzes.
Wer, wie die Ampel-Koalition den Schwangerschaftsabbruch für ganz normal hält, wird nicht bei der Streichung des Werbeverbots stehenbleiben. Warum dann noch eine Beratungspflicht? Warum überhaupt eine Strafnorm? Der Blick nur aus einer pseudo-liberalen Sicht, der Hemmnisse vorgegaukelt, wird der Wirklichkeit nicht gerecht – die zeigt nämlich, dass der Schutz nicht nur des ungeborenen Lebens dringend geboten und hoch aktuell ist.