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Europa- und Völkerrecht : Warum die Cannabis-Legalisierung noch scheitern könnte

Eine Pflanze der Industriehanf-Sorte Futura 75 Bild: dpa

Die Bundesregierung plant eine Legalisierung von Cannabis. Es ist allerdings umstritten, ob Deutschland damit internationale und europäische Verträge bricht.

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          Bis zu 30 Gramm für den Eigenbedarf bei Volljährigkeit, die staatliche Kontrolle von Produktion, Lieferung und Vertrieb sowie die Einführung einer Cannabissteuer: „Frühestens 2024 könnte es losgehen“, sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vergangenen Mittwoch, als er in Berlin die Eckpunkte für eine Legalisierung von Cannabis vorstellte. Unklar bleibt, ob seine Vorschläge mit Völker- und Europarecht vereinbar sind.

          Felix Schwarz
          Volontär

          Drei Übereinkommen der Vereinten Nationen (UN) verbieten grundsätzlich die Gewinnung, Herstellung sowie den Handel und Besitz von Cannabis: das Einheitsübereinkommen über Suchtstoffe von 1961, das Übereinkommen über psychotrope Stoffe von 1971 und das Übereinkommen gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen von 1988.

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