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Neues Wahlrecht beschlossen : Union kündigt Klage in Karlsruhe an

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Alexander Dobrindt (CSU) und der CDU-Vorsitzende Friedrich Merz am Freitag im Bundestag Bild: dpa

Dieses Wahlrecht dürfe keine Anwendung bei einer Bundestagswahl finden, sagt der CDU-Vorsitzende Friedrich Merz. Das neue Wahlrecht war vorher mit großer Mehrheit vom Bundestag beschlossen worden.

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          Die Unionsfraktion in Bundestag will die am Freitag beschlossene Reform des Wahlrechts vom Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen. Die CDU/CSU-Fraktion werde sich „mit einer solchen Wahlrechtsreform nicht abfinden“, sagte Fraktionschef Friedrich Merz (CDU) am Freitag nach dem Votums des Bundestags in Berlin. CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt äußerte die Hoffnung, dass das Bundesverfassungsgericht die Reform noch vor der nächsten Bundestagswahl verwerfe: „Diese Wahlrechtsmanipulation darf keine Anwendung bei einer Bundestagswahl finden.“

          Laut Merz strebt die Fraktion eine so genannte Abstrakte Normenkontrolle vor dem Verfassungsgericht an – eine solche Kontrolle bedeutet, dass die Karlsruher Richter eine Rechtsnorm unter allen Gesichtspunkten überprüfen. Voraussetzung dafür ist ein Antrag, der von mindestens einem Viertel der Bundestagsabgeordneten unterstützt werden muss.

          „Das ist ein einmaliger Vorgang in der Nachkriegsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland, dass eine Mehrheit im Parlament sich ein Wahlrecht zimmert ausschließlich zu ihrem eigenen Vorteil“, sagte der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Freitag in Feucht bei Nürnberg. „Es ist massive Manipulation und auch absolut verfassungswidrig.“ Dies sei nicht akzeptabel. „In den nächsten Wochen und Monaten“ werde man daher Verfassungsklage einreichen.

          „Ich habe großes Verständnis, dass man ein Parlament verkleinern will. Dass man gleichzeitig übrigens doppelt so viele Beamte, Spitzenbeamte einstellt, zeigt, dass man es doch nicht so ernst meint mit dem Sparen“, betonte Söder. Es bleibe für ihn unvorstellbar, dass SPD, Grüne und die FDP mit dem neuen Wahlrecht „ganze Teile Deutschlands bewusst ausblenden will“. Dies gelte für die möglichen Folgen für die CSU in Bayern wie auch den „Osten mit der Linkspartei, für die ich zwar wenig Sympathie habe, aber doch Verständnis für die Menschen“.

          Eine Gefahr für die Linke und die CSU

          Mit Blick auf die kommende Wahl sagte Söder, er mache sich keine Sorgen, dass die CSU den Einzug in den Bundestag verpassen könne: „Die CSU wird sicher in den nächsten Bundestag gehen, weil wir deutlich über fünf Prozent bekommen werden. Das ist überhaupt keine Frage.“ Letztlich sei die Novelle aber ein „Angriff auf die bundesstaatliche Ordnung unseres Landes“.

          Bundestag hat am Freitag nach jahrelangem Streit eine Wahlrechtsreform beschlossen, die das Parlament verkleinern und dauerhaft auf 630 Abgeordnete begrenzen soll. Ein Entwurf von SPD, Grünen und FDP erreichte am Freitag in Berlin die erforderliche einfache Mehrheit. 400 Abgeordnete stimmten für die Reform. Wie die stellvertretende Bundestagspräsidentin Aydan Özoguz mitteilte, stimmten 261 Abgeordnete gegen den Gesetzentwurf. 23 Parlamentarier enthielten sich.

          Die Union und die Linkspartei sehen sich durch die Reform benachteiligt. Sie kündigten jeweils eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht angekündigt.

          Politiker der Opposition warfen den Ampel-Fraktionen in der abschließenden Debatte zur geplanten Verkleinerung des Bundestages vor, sie hätten sich ein Wahlrecht zum eigenen Machterhalt maßgeschneidert. Sebastian Hartmann (SPD) sagte, Ziel des Vorhabens sei „ein einfaches, nachvollziehbares Wahlrecht“.

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