Karlsruhe: Bundestags-Wahlrecht ist verfassungswidrig
Wahlrecht verfassungswidrig
„Eine konstitutionelle Staatskrise“
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Das von der Koalition reformierte Wahlrecht für Bundestagswahlen ist verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Schwarz-Gelb habe „das Wahlrecht als Machtrecht missbraucht“, heißt es bei der SPD. Bundestagspräsident Lammert fordert die „Rückkehr zum Allparteienkonsens“.
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